Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Generali Investments erfolgreich auf Unterlassung bestimmter Werbeaussagen für einen Fonds verklagt, der exklusiv in Fondspolicen zum Einsatz kommt, welche über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) vertrieben werden. Demnach darf der Asset Manager auf seiner Website in einem Imagefilm für den "Generali Exklusiv Fonds" nicht mehr mit der Aussage werben, das Produkt sei "inflationsgeschützt". Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln (19.11.2025, Az.: 87 O 26/25) hervor.

Ebenfalls zu unterlassen ist die Behauptung, "der Fonds stehe immer im Einklang mit den im Film eingeblendeten UN-Nachhaltigkeitszielen, obwohl nach den Angaben des Fondsemittenten in der vorvertraglichen Offenlegung der Fonds diese UN-Nachhaltigkeitsziele nur in eingeschränktem Maß verfolgt beziehungsweise zur Erreichung dieser UN-Nachhaltigkeitsziele nur beitragen 'kann'", wie es im Urteil heißt, das FONDS professionell ONLINE vorliegt. "Nach Auffassung der Kammer sind beide gerügten Angaben auf der Website mindestens missverständlich, wenn nicht gar objektiv unzutreffend und daher irreführend", so die Richter.

"Wir haben das betreffende Material proaktiv entfernt"
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dennoch hat die Fondsgesellschaft bereits reagiert. Generali Investments nehme die Entscheidung des Gerichts, die sich auf ein Werbevideo für den Generali Exklusiv Fonds S.A. SICAV-RAIF beziehe, zur Kenntnis, teilt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit.

"Nach der Entscheidung des Landgerichts Köln haben wir das betreffende Material proaktiv entfernt und werden sicherstellen, dass künftige Mitteilungen die erforderlichen Anpassungen widerspiegeln, sodass die fraglichen Aussagen in aktuellen oder künftigen Marketingmaterialien nicht mehr erscheinen werden", so der Sprecher. "Als verantwortungsbewusster Vermögensverwalter bleibt es unsere Priorität, unseren Kunden transparente und fundierte Anlageentscheidungen zu ermöglichen." (bm)