Die Allianz Leben darf bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung den vertraglich zugesicherten Rentenfaktor nicht einseitig zum Nachteil ihrer Kunden herabsetzen. Das hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 30. April 2025 (Az.: 4 O 177/23) entschieden, wie die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer mitteilt, die das Urteil erstritten hat. Konkret ging es um eine Fondspolice, bei der die Allianz den ursprünglich vereinbarten Rentenfaktor von 41,05 Euro pro 10.000 Euro Vertragsguthaben im Nachhinein deutlich gesenkt hatte. 

Das Gericht erklärte diese Kürzungspraxis und die zugrunde liegende Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für unwirksam, da sie keine Rückanpassung des Rentenfaktors für den Fall sich bessernder Rechnungsgrundlagen vorsieht. Außerdem räume der Vertrag Kunden keine hinreichende Möglichkeit ein, die Rentenkürzung durch zusätzliche Einzahlungen wenigstens teilweise zu kompensieren.

Damit folgte das Landgericht Berlin der aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG), das der Allianz die Senkung eines Rentenfaktors aus ebendiesen Gründen untersagt hatte (FONDS professionell ONLINE berichtete ausführlich). Allerdings ist das Urteil des OLG nicht rechtskräftig, der Versicherer hat angekündigt, vor dem Bundesgerichtshof Revision einzulegen. (jb)