Die Reform des Betriebsrentengesetzes könnte kurz vor der Verabschiedung zum "Reförmchen" werden. Das Herzstück des Vorhabens, das Garantieverbot bei reinen Beitragszusagen der Arbeitgeber für die betriebliche Altersvorsorge (bAV), droht laut einem Bericht des "Spiegel" aufgeweicht zu werden.

Mit dem Garantieverbot im Rahmens eines Sozialpartnermodells möchte Arbeitsministerin Andrea Nahles die Arbeitgeber aus der Haftung bei der bAV entlassen und damit deren Verbreitung fördern: Viele Unternehmen scheuen heute vor Angeboten zur betrieblichen Vorsorge zurück, weil sie genau dieses Risiko aus Haftungserwägungen heraus fürchten. Die Partner der Unternehmen – Pensionsfonds, Pensionskassen und Versicherer – garantieren nach dem neuen Gesetzentwurf weder den Erhalt der eingezahlten Beiträge noch dürfen sie Leistungszusagen zur sogenannten Zielrente abgeben.

Vorschlag: Wechsel in Garantieprodukt bei Rentenbeginn
Dagegen hatte die CSU vergangene Woche Einspruch eingelegt. Sie fordert, dass die geplante Zielrente doch an Garantien gekoppelt wird. Daraufhin haben die Bundesministerien für Finanzen und für Arbeit offenbar ein Schreiben an die verhandelnden Abgeordneten aufgesetzt.

In diesem haben sie dem "Spiegel" zufolge "Vorschläge für Formulierungshilfen" unterbreitet, die das Garantieverbot einschränken würden. Die "mögliche Lösung": Die Betriebsrentner sollen zum Rentenbeginn in ein privates Vorsorgeprodukt wechseln dürfen, das eine Mindestrente garantiert.

Der Vorstoß der CSU ist dem Vernehmen nach von der Versicherungswirtschaft maßgeblich initiiert worden. Die Versicherer verlieren mit dem Garantieverbot nämlich ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal – schließlich sind sie die Einzigen, die solche bislang geben können. Sind diese nicht mehr erlaubt, öffnen sich Tür und Tor für einen großen Wettbewerb – etwa durch Fondsgesellschaften. (jb)