Die Finanzaufsicht Bafin hat gegen eine Dienstleistungstochter der Fondsgesellschaft Union Investment eine Strafe in Höhe von 200.000 Euro verhängt. Dies teilte die Behörde mit. Die Union Service-Gesellschaft mbH, die vollständig dem zentralen Fondsanbieter der deutschen Volks- und Raiffeisenbankengruppe gehört, habe Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig abgegeben, heißt es in der Mitteilung. Das Unternehmen könne noch Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Hinter der Buße stehen die Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes, wonach Aktienkäufer innerhalb einer Frist kundtun müssen, ob sie Marken wie fünf oder zehn Prozent der Stimmrechte genommen haben. Dies gilt auch für Fonds und die dahinterstehenden Asset Manager. Diese Regeln sollen öffentlich machen, welche Anteilsgröße Aktienkäufer erreichen und ob sie dabei Schwellen überschreiten, die eine Einflussnahme auf das Unternehmen ermöglichen.

Mehrfach Strafzettel ausgestellt
Die Erfüllung dieser Vorgabe ist augenscheinlich nicht trivial. Denn die Bafin erlegte bereits mehrfach Fondsgesellschaften Bußgelder auf. So kassierte der Branchenriese Blackrock zweimal Strafzettel, zuletzt 2020 in Höhe von 744.000 Euro. Im Jahr 2015 bezifferte sich der Bescheid gar auf 3,25 Millionen Euro. Auch Asset Manager wie Invesco, MFS Meridian, Vanguard oder Wellington Management bekamen schon Bußen aufgebrummt. (Eine ausführliche Analyse, wie es zu verspäteten Stimmrechtsmitteilungen kommen kann, lesen Sie in Heft 2/2022 von FONDS professionell ab Seite 440).

Nun traf es auch Union Investment. "Wir bedauern, dass es im Sommer 2021 zu einer um einige Tage verspäteten Stimmrechtsmitteilung gekommen ist", teilte das Unternehmen auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. "Aufgrund einer unvollständigen Datenlieferung haben wir die Meldepflicht erst verspätet erkannt, die durch Überschreitung einer Meldeschwelle wegen der Zulassung von Aktien eines deutschen Unternehmens zum Börsenhandel entstanden war." Unmittelbar nach Erkennen der Meldepflicht habe das Haus die Meldung nachgeholt. (ert)