Merkliste für Fondsberater: Zehn Urteile, die Sie kennen sollten
Basis der Beziehung zwischen Anlegern und Fondsberatern ist gegenseitiges Vertrauen – und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dessen allgemeine Ausführungen haben Gerichte über die Jahre sukzessive konkretisiert – insbesondere, was Haftungsfragen betrifft. Wir stellen zehn wichtige Richtersprüche vor.
Juristisch gesehen ist der Termin bei einem Anlagevermittler, um Anteile an einem Fonds zu erwerben, nichts anderes als der Abschluss eines Vertrages. Wichtig ist, dass sich Kunde und Vermittler hier auf zivilrechtlicher Ebene bewegen. Damit ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Grundlage für die Anlageberatung und -vermittlung.
Problematisch ist aber, dass im BGB nichts Konkretes zur Anlageberatung steht, wie Anwalt Philipp Mertens von der Düsseldorfer Kanzlei BMS Rechtsanwälte erläutert: "Dennoch hat der Bundesgerichtshof zur Anlageberatung sicher 1.000 Urteile gefällt." Der Grund ist einfach, meint Mertens’ Kollege Udo Brinkmöller, ebenfalls Partner der Kanzlei BMS: "Die Urteile sind Konkretisierungen der im BGB nur skizzierten Grundlagen des Anlageberatungsvertrags". Diese sehr allgemeinen Ausführungen haben verschiedene Instanzen im Lauf der Jahre immerzu erweitert und differenziert.
Einige der Urteile sind für Vermittler also sehr wichtig – vor allem, wenn es um die Haftungsfrage bei Falschberatung geht. FONDS professionell hat sich bei Experten für das Kapitalmarkt- und Vermittlerrecht nach den ihrer Meinung nach wichtigsten Gerichtsentscheidungen erkundigt. Das Ergebnis ist gewissermaßen die "Top Ten" der wichtigsten BGH-Urteile für Fondsberater – klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben!(jb)
Kommentare
Merkliste für Fondsberater: Zehn Urteile, die Sie kennen sollten
AntwortenEs wäre sehr nützlich, diese Urteile zu verlinken!! Zusätzlicher Vorschlag: Links zu einer Sammlung von wichtigen Urteilen nach Stichworten geordnet. Mit freundlichen Grüßen
gschlatterer am 13.01.20 um 11:50