Münchner Bankhaus insolvent: Bafin stellt Entschädigungsfall fest
Die Finanzaufsicht hatte bereits Ende Februar ein Moratorium über das Bankhaus Obotritia verhängt. Dann hat die Behörde das Insolvenzverfahren beantragt. Ein Gericht hat die Kanzlei Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt. Rund 1.300 Kunden hatten noch Geld bei dem Institut.
Die Finanzaufsicht Bafin hat den Entschädigungsfall für das Bankhaus Obotritia festgestellt. Die Behörde habe bereits am 3. März beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Institut gestellt, teilte die Aufsicht mit. Das Geldhaus sei nicht mehr in der Lage, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen. Das Amtsgericht München habe am 10. März das Insolvenzverfahren eröffnet und den Rechtsanwalt Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt, der etwa auch im Wirecard-Fall tätig wurde.
Das Bankhaus Obotritia hatte 2019 die Geschäftstätigkeit in München aufgenommen. Das Institut war vornehmlich im gewerblichen Immobiliensektor tätig. Es refinanzierte seine Kreditengagements über Eigenkapital sowie Einlagen, die von Privatanlegern angeworben wurden. Seit Oktober vergangenen Jahres befindet sich das Institut nach einem Auflösungsbeschluss des Hauptgesellschafters, der Obotritia Capital KGaA mit Sitz in Potsdam, in Liquidation. Hinter dieser Gesellschaft steht der bekannte Immobilieninvestor Rolf Elgeti.
Moratorium verhängt
Die Bafin hatte Ende Februar 2025 ein Moratorium über das Institut verhängt. Damit hatte die Behörde ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen und dem Institut untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden bestimmt waren. Bereits 2022 hatte die Aufsicht mit Auflagen das Neugeschäft des Geldhauses beschränkt. Die Einlagen der rund 1.300 verbliebenen Kunden des Bankhauses seien im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt, teilte die Bafin mit. Dies erfasst Guthaben bis 100.000 Euro je Kunde, in Einzelfällen auch mehr. (ert)