"Wir gehen davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen für die meisten deutschen Banken mild ausfallen werden", schrieb Moody's in einem Kommentar. "Wir rechnen mit einer geringen Höhe möglicher Rückzahlungen." Zum einen müssten Kunden ihre Ansprüche einzeln geltend machen, da es keinen automatischen Erstattungsmechanismus gebe. Zudem könnten mögliche Ansprüche vor dem 1. Januar 2022 bereits verjährt sein.

In mehreren Urteilen hatte der BGH die von Banken und Sparkassen lange Zeit erhobenen Entgelte für Guthaben auf Tagesgeld- und Sparkonten für unzulässig erklärt. Bei Girokonten seien sie zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur dann, wenn sie transparent geregelt würden. 

Als Banken für das Parken von Geldern bei der Europäischen Zentralbank noch einen Negativzins von bis zu minus 0,5 Prozent zahlen mussten, waren viele Kreditinstitute dazu übergegangen, Kunden an diesen Kosten zu beteiligen. Sie berechneten Verwahrentgelte, meist in derselben prozentualen Höhe, und senkten auch die dabei greifenden Freigrenzen. Daten des Verbraucherportals Verivox zufolge verlangten auf dem Höchststand im Mai 2022 mindestens 455 Geldhäuser von ihren Privatkunden Negativzinsen. 

Moody's zufolge bestehen nach den Urteilen Reputations- und soziale Risiken für den Bankensektor. Das Urteil "stärkt insbesondere den Verbraucherschutz zu einer Zeit, in der die Branche auf faire Preisgestaltung und Transparenz geprüft wird", hieß es. Eine nicht kundenfreundliche Befolgung des Urteils könne zudem die Aufsichtsbehörden auf den Plan rufen.

Einige Banken könnten sich laut Moody's dafür entscheiden, eine automatische Rückerstattung früherer Negativzinsen anzubieten. Zugleich gebe es aber auch die Möglichkeit, dass Banken gegen freiwillige Erstattungen votieren. In letzterem Fall seien weitere Klagen wohl wahrscheinlich. (mb/Bloomberg)