Nach Libor-Freispruch: Nächster Ex-Händler verklagt Deutsche Bank
Ein ehemaliger Händler der Deutschen Bank, der vom Vorwurf der Manipulation des Libor-Referenzzinssatzes freigesprochen wurde, verklagt nun seinen früheren Arbeitgeber. Er ist damit der zweite vor Gericht freigesprochene Mitarbeiter, der von der Deutschen Bank Schadensersatz verlangt.
Ein Händler und sein ehemaliger Kollege waren im Jahr 2018 in New York für schuldig befunden worden, die Libor-Meldungen der Deutschen Bank in betrügerischer Absicht manipuliert zu haben. Ein Berufungsgericht sprach sie jedoch im vergangenen Jahr frei.
Einer der beiden verklagte dann im November das Institut und warf ihm vor, gegenüber dem US-Justizministerium falsche Angaben gemacht und Informationen vorenthalten zu haben mit dem Ziel, leitende Angestellte der Bank zu decken. Die Deutsche Bank bestreitet die Vorwürfe und fordert die Abweisung der Klage.
30 Millionen US-Dollar gefordert
Nun reichte auch der zweite Händler beim State Court in Manhattan eine Klage ein, ohne einen ausführlichen Schriftsatz zur Begründung vorzulegen. Er fordert mindestens 30 Millionen US-Dollar Schadensersatz von der Deutschen Bank, wie es in der Gerichtsakte heißt. Ein Sprecher der Deutschen Bank teilte per E-Mail mit, das Institut werde sich "energisch" gegen die Vorwürfe verteidigen.
Die Deutsche Bank verpflichtete sich 2015 zur Zahlung von 2,5 Milliarden Dollar und zur Entlassung von sieben Händlern, darunter die beiden nun Klagenden, um die Ermittlungen zu ihrer Rolle in dem Libor-Skandal zu beenden. Die beiden Männer beharrten jedoch darauf, dass sie für eine Praxis verantwortlich gemacht wurden, die in der Branche üblich war und von den Führungskräften der Bank gutgeheißen wurde.
"Sündenböcke für die gesamte Branche"
Schon die erstinstanzliche Richterin hatte nach den Schuldsprüchen davon abgesehen, die beiden Händler zu Haftstrafen zu verurteilen. Sie könne sie nicht zu "Sündenböcken für die gesamte Branche" machen, da sie "nur sehr unbedeutend beteiligt" gewesen seien, erklärte die Richterin seinerzeit. (mb/Bloomberg)