Es ist banal und trotzdem wahr: Der Tod gehört zum Leben dazu. Zwar beschäftigt sich niemand gern mit der Frage, auf wen das eigene Vermögen eines Tages einmal übergehen soll. Dennoch ist es immens wichtig, das Erbe so früh und so genau wie möglich zu regeln. Nur so lassen sich Unmut bei den Hinterbliebenen, Streit zwischen Verwandten oder sogar Zerwürfnisse in der Familie vermeiden. 

Damit es nicht dazu kommt, bieten die meisten Banken und Sparkassen ihren Kunden die Nachlassplanung an, auch Estate Planning genannt. Auch viele Finanz- und Versicherungsvermittler absolvieren eine Weiterbildung zum Estate Planner. Das ist gut, denn mit dieser Qualifikation arbeiten sie an der Schnittstelle zwischen Anlageberater, Steuerfachmann und Rechtsanwalt. So haben sie die Möglichkeit, tiefer in die Vermögens- und Familien-Strukturen ihrer Klientel einzutauchen als irgendein anderer Berater. Gehen sie umsichtig und sensibel vor, haben sie die besten Chancen, zu einer echten Vertrauensperson zu werden – auch für die Angehörigen eines Kunden. 

Unterstützung benötigt
Bilden sich Berater zusätzlich zum Testamentsvollstrecker fort, muss die Arbeit nicht mit der Erbschaftsplanung enden. In diesem Fall können sie den Lieben eines Kunden über seinen Tod hinaus zur Seite stehen. Und Unterstützung wird nicht selten benötigt, schließlich fallen Behördengänge an, eventuell muss geerbtes Vermögen angelegt oder verkauft werden.

Damit sich ein Testamentsvollstrecker um Angelegenheiten dieser Art kümmern kann, muss er als solcher nicht unbedingt per Mandat vom Verstorbenen eingesetzt worden sein. Denn: Es ist auch möglich, einen Nachlassservice anzubieten. Wo die Unterschiede zwischen Testamentsvollstreckung und Nachlassbegleitung liegen und warum es sich lohnen kann, diesen Service anzubieten, haben die Experten des Instituts Generationenberatung herausgearbeitet. Klicken Sie sich einfach durch unsere Bilderstrecke oben. (am)