Neue Fonds-Vorschriften: BVI informiert mit Factsheets
Verlängerte Rückgabefristen, Swing Pricing, Verwässerungsschutzgebühr und vieles mehr: Das Fondsrisikobegrenzungsgesetz verpflichtet Asset Manager seit Kurzem, mindestens zwei Liquiditätsmanagement-Instrumente einzusetzen, um ihre Fonds widerstandsfähiger zu machen. Der BVI klärt auf.
Der deutsche Fondsverband BVI hat mehrere Factsheets veröffentlicht, mit denen er einen kompakten Überblick über verschiedene Liquiditätsmanagement-Instrumente (LMT) geben möchte. Die Blätter sollen unter anderem zeigen, für welche Fonds die LMTs ausgewählt werden sollten, wie sie funktionieren und welche Aufgaben Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle und depotführende Stelle in der Abwicklungskette übernehmen müssen.
"Die Factsheets stellen eine Orientierungshilfe für die Praxis auf Basis der aktuell vorliegenden gesetzlichen Vorgaben und Erkenntnisse dar", erläutert der Branchenverband. Sie seien in einem vom BVI eingerichteten Praxisforum unter Beteiligung von Vertretern der Verwahrstellen und depotführenden Stellen "mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt" worden, könnten jedoch keinen Anspruch auf uneingeschränkte Vollständigkeit und Richtigkeit erheben. Sollten sich neue Erkenntnisse ergeben, behält sich der BVI vor, die Publikationen zu aktualisieren. Die Factsheets stehen hier zum Download bereit (externer Link).
Liquiditätsrisiken steuern
Die Veröffentlichungen sind eine Reaktion auf neue Vorschriften: Seit dem 16. April müssen EU-weit alle offenen Investmentfonds mindestens zwei LMT einsetzen – nur bei Geldmarktfonds reicht ein entsprechendes Tool. Der deutsche Gesetzgeber hat die Vorgaben über das Fondsrisikobegrenzungsgesetz (FRiG) umgesetzt. Die dort genannten Instrumente dienen der Steuerung von Liquiditätsrisiken. "Fondsmanager können damit auf einen erhöhten Liquiditätsbedarf unter normalen oder außergewöhnlichen Marktumständen besser reagieren", erläutert der BVI.
Welche LMT zum Einsatz kommen, liegt im Ermessen des Fondsanbieters. "Die Fondsgesellschaft kann so beispielsweise die Rücknahme beschränken, die Frist zur Rückgabe verlängern oder professionellen Anlegern anstelle der Auszahlung des Ausgabepreises einzelne Vermögenswerte übertragen", so der Branchenverband, der zugleich betont, dass der Einsatz dieser Instrumente nicht darauf abziele, die Liquidität der Fonds einzuschränken: "Vielmehr sollen diese Instrumente in Krisenzeiten als milderes Mittel eine mögliche Aussetzung der Ausgaben und Rückgaben verhindern." (fp)















