Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) ändert die Verträge ihrer Vermögensberater. Am Donnerstag wurden die neuen Schriftstücke überreicht, die eine Reihe an Anpassungen enthalten, darunter eine Nachfolgeregelung. Die neuen Verträge seien darüber hinaus verständlicher, transparenter und übersichtlicher gestaltet worden, teilte die DVAG auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Die überarbeiteten Verträge gelten für alle neuen Vermittler. Altgediente Mitarbeiter können ihre Kontrakte aber auch gegen den neuen eintauschen.

Nähere Details zu den Inhalten der neuen Verträge nannte die DVAG nicht. Zu den Gründen für die Neuerungen heißt es lediglich, diese seien "insbesondere aufgrund rechtlicher, wie beispielsweise datenschutzrechtlicher, oder regulatorischer Änderungen" vorgenommen worden.

Kritik an einigen Klauseln
Die DVAG hatte in der Vergangenheit immer wieder mit Kritik an einigen Klauseln ihrer Handelsvertreterverträge zu kämpfen. Auch juristische oder sogar gerichtliche Auseinandersetzungen um bestimmte Passagen der Schriftstücke gab es.

So musste die Frankfurter Gesellschaft vor rund einem Jahr eine Niederlage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hinnehmen. Die Richter am obersten deutschen Zivilgericht untersagten der DVAG die Nutzung einer Klausel, mit der das Unternehmen ausscheidenden Mitarbeitern ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot aussprach, ohne im Gegenzug einen finanziellen Ausgleich zu bezahlen (lesen Sie dazu auch den Kommentar "Was das BGH-Urteil für DVAG-Aussteiger bedeutet" von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch). (jb)