Die regierende Ampel-Koalition hat sich auf einen Entwurf für das Jahressteuergesetz geeinigt. Dort ist auch vorgesehen, dass es keine Verlustverrechnungsbeschränkungen bei Termingeschäften bis maximal 20.000 Euro geben wird. Anleger und Trader können damit doch Gewinne und Verluste aus Geschäften mit Optionen, Futures sowie Contracts for Difference (CFDs) miteinander verrechnen und so die Steuerlast auf die Gewinne mindern. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" (RND) unter Berufung auf Koalitionskreise. 

"Auf Initiative der FDP wird der Verlustverrechnungsbeschränkung ein Ende gesetzt und das rückwirkend bis 2020″, zitiert das "RND" den FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer. "Wir haben die wahrscheinlich verfassungswidrigen Sonderverlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen aus dem Gesetz gestrichen. So schützen wir Kapitalanleger vor ungerechten Steuerforderungen", so Meyer weiter.

Beschluss des BFH
Diese Regel hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem im Sommer bekannt gewordenen Beschluss stark kritisiert. Die Finanzrichter sahen die bisherigen Regeln als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar an. Sie führen zu einer "doppelten Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen, die Verluste aus Termingeschäften erzielen", schrieben die Richter in dem Beschluss (VIII B 113/23).

In dem konkreten Fall hatte ein Anleger in CFDs investiert und Gewinne in Höhe von 250.631 Euro erzielt, zugleich aber auch 227.289 Euro Verlust gemacht. Wegen der Verlustverrechnungsbeschränkung berücksichtigte das Finanzamt nur 20.000 Euro der Verluste. In Summe führte das zu Einkünften aus Kapitalvermögen in Höhe von 213.826 Euro und einer Steuerschuld von 59.860 Euro. (jb)