Nicht berauschend: Bafin warnt vor Cannabis-Firma
Die Finanzaufsicht Bafin hatte in diesem Jahr schon zwei Mal Angebote der Juicy Holdings verboten. Dennoch haben Anleger investiert – und beschweren sich nun bei der Behörde, die daher unmissverständlich vor den Produkten der Amsterdamer Firma warnt.
Anleger investieren gerne in Dinge, mit denen sie sich auskennen. Zumindest muss man diese Annahme in Bezug auf diejenigen machen, die über die niederländische Juicy Holdings ihr Geld in Cannabispflanzen der Sorten "JuicyFlash", "JuicyMist", "JuicyKush" und "JuicyHaze" gesteckt haben – offensichtlich nicht mit berauschenden Ergebnissen. Denn die Finanzaufsicht Bafin warnt sehr deutlich vor Investitionen in Juicy Holdings.
Eine Veröffentlichung auf ihrer Internetseite überschrieb die Behörde mit "Wichtige Informationen für Anlegerinnen und Anleger". Das sei das erste Mal, dass die Bafin sich in solch einer Form an Investoren wendet, berichtet das "Handelsblatt". Dafür gibt es wohl gute Gründe: Bei der Bafin sind nach eigenen Angaben zahlreiche Anfragen, Beschwerden und Hinweise zu Juicy Holdings eingegangen. Laut der Wirtschaftszeitung können die Investoren nicht mehr auf ihre Konten bei dem Unternehmen zugreifen.
Verstoß gegen Prospektpflicht
Dabei hatte die Behörde der Gesellschaft schon am 3. Juni 2022 untersagt, Investitionen in die genannten Cannabispflanzen in Deutschland öffentlich anzubieten. Der Hintergrund des Verbotes: Bei den Investitionsmöglichkeiten handelt es sich um Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Die Juicy Holdings war daher gesetzlich verpflichtet, vor Beginn des öffentlichen Angebots in Deutschland, einen durch die Bafin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Pflicht ist die Gesellschaft laut Behörde jedoch zu keinem Zeitpunkt nachgekommen.
Und auch schon vorher, im März des laufenden Jahres, hatte die Aufsicht vor dem Angebot einer anderen Vermögensanlage der Juicy Holdings in Form eines Nachrangdarlehens gewarnt. Danach strukturierte die in Amsterdam ansässige Firma das Angebot um – und bot rechtswidrig die oben genannten Investitionsmöglichkeiten an. Dies führte dann zu der Untersagung im Juni.
Bafin stellt klar: Keine Kundenkonten eingefroren
Zudem tritt die Bafin einigen falschen Informationen entgegen, die im Internet und in sozialen Medien kursierten. So sei die Meldung inkorrekt, dass die Behörde die Angebote der Juicy Holdings zwischenzeitlich wieder freigegeben habe. Diese Falschbehauptung hat die Bafin schon am 10. Juni auf ihrer Website richtig gestellt. Außerdem sei es falsch, dass sie Internetseiten blockiert oder Konten von Anlegern eingefroren habe. (jb)