Die überfällige Reform des "Pan-European Personal Pension Product" (PEPP) nimmt Fahrt auf. Ende Juli hat der federführende Wirtschafts- und Währungsausschuss (ECON) des Europäischen Parlaments seinen Berichtsentwurf zu den im November 2025 veröffentlichten Vorschlägen der EU-Kommission zur Überarbeitung der PEPP-Verordnung von 2019 vorgestellt. Bereits im Juni hatte der EU-Ministerrat seine Stellungnahme zum Papier der Kommission veröffentlicht.

Anlass der PEPP-Reform ist, dass die 2022 gestartete private Europarente ein veritabler Misserfolg ist. Das wohl größte Problem für die Verbreitung ist die jährliche Obergrenze von nur einem Prozent für Kosten und Gebühren, obwohl es eine Beratungspflicht gibt. Die Kommission möchte daher ein Basis-PEPP einführen, das ohne Beratung online abgeschlossen werden kann und das in "nicht komplexe Vermögenswerte wie Aktien, börsengehandelte Fonds (ETFs) oder später Anleihen investiert". Die Gebührenobergrenze soll ebenfalls entfallen, Kosten und Leistung sollen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Parlamentsausschuss besteht auf Beratung 
Der EU-Ministerrat hat sich den Vorschlägen der Kommission angeschlossen. Der Berichtsentwurf des ECON-Ausschusses plädiert ebenfalls für die Abschaffung des Kostendeckels, wie der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung berichtet. Allerdings kritisiert die Berichterstatterin Stéphanie Yon-Courtin den Wegfall der Beratungspflicht für das Basis-PEPP.

"Der Berichtsentwurf für den ECON-Ausschuss hält dagegen fest, dass Beratung ein wichtiger Bestandteil des Abschlusses eines Altersvorsorgeprodukts bleibt – unabhängig davon, ob es sich um ein Standard- oder ein maßgeschneidertes PEPP handelt. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass Beratung zu wichtigen Zeitpunkten im Lebenszyklus des Produkts oder bei erheblichen Änderungen der finanziellen Situation der Kundinnen und Kunden stattfindet", schreibt der AfW in einer Mitteilung.

Lob für Stopp von reinem Ausführungsgeschäft
"Dass das Parlament den beratungsfreien Basis-PEPP stoppt, ist der wichtigste Punkt dieses Entwurfs. Ein Altersvorsorgeprodukt, das man ohne jede Beratung durchwinkt, hätte weder den Verbrauchern genützt noch das Vertrauen geschaffen, das ein solches Produkt für seinen Erfolg braucht", kommentiert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW und Mitglied des Boards des europäischen Vermittler-Dachverbands FECIF.

Allerdings machen sich der Parlamentsausschuss und Yon-Courtin dafür stark, dass die Beratung zur Europarente standardmäßig digital erfolgen soll. Anleger sollen aber das Recht haben, eine persönliche Beratung anzufordern. Anbieter und Vermittler seien dann verpflichtet, diese auch bereitzustellen.

Weiterhin Provisionsberatung 
Dem AfW zufolge streicht der Berichtsentwurf auch die Definition der Beratung "auf unabhängiger Basis" sowie die Vorgabe, wonach Beratung zum Basis-PEPP ausschließlich unabhängig und provisionsfrei erfolgen dürfe. "Mit der Streichung entfällt die drohende faktische Verengung des Beratungskanals auf ein reines Honorarmodell – ein Ergebnis, das der AfW mit Blick auf die Wahlfreiheit der Vergütungsform sehr begrüßt", schreibt der Verband.

Wie geht es weiter? Der Berichtsentwurf durchläuft laut AfW nun das weitere Verfahren im Europaparlament. Die Beratung im ECON-Ausschuss, die Einreichung von Änderungsanträgen und die finale Ausschussabstimmung sind für den Herbst 2026 vorgesehen. Anschließend soll sich das Plenum des Parlaments mit dem Ausschussvotum befassen und dieses wahrscheinlich zur Grundlage des Verhandlungsmandats für die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat und der EU-Kommission machen. (jb)