Prämiensparverträge: Rückzahlungen im vierstelligen Bereich
Die Streitigkeiten um Nachzahlungen aus den jahrelang sehr beliebten Prämiensparverträgen sind trotz einiger höchstrichtrichterlicher Urteile noch nicht beendet. Nun konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) für mehr als 2.400 Sparkassenkunden einen Vergleich erreichen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mit der Stadtsparkasse München vor dem Bayerischen Obersten Landgericht einen Vergleich für die Rückzahlungen aus Prämiensparverträgen geschlossen. Rund 2.400 Kunden der Sparkasse erhalten nachträglich Geld für ihre variabel verzinsten Sparverträge. Häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich, teilt der VZBV mit.
Die Betroffenen hatten sich einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer angeschlossen. Sollten 30 Prozent oder mehr der angeschriebenen Sparer den Vergleich innerhalb der Frist von einem Monat ablehnen, wird der Vergleich aber aufgehoben und das gerichtliche Verfahren geht weiter.
Verkaufsschlager in den 1990er Jahren
Prämiensparverträge waren von 1990 bis zur Finanzkrise 2008 sehr beliebte Finanzprodukte bei deutschen Kreditinstituten. Diese versprachen einen variablen Grundzins sowie einen jährlichen Bonus auf ihr Erspartes, der nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Mit Beginn der Niedrigzinsphase 2008/2009 schraubten viele Geldhäuser den variablen Zins aber kräftig herunter.
Später klagten Kunden und einige Verbraucherzentralen gegen mehrere Sparkassen, weil sie meinen, dass diese den Grundzins nicht nach eigenem Gutdünken und intransparent zu ihrem Vorteil ändern dürfen. Das sah der Bundesgerichtshof (BGH) auch so und hat im Oktober 2021 wichtige Leitplanken eingezogen, was Basis der Zinsberechnung und der Anpassungen bei langlaufenden Prämiensparverträgen sein soll. Im Juli 2024 hat der BGH dann in zwei parallelen Klagen der Verbraucherzentrale einen möglichen Maßstab zur Nachberechnung der Zinsen bestätigt.
Knapp unter Vorgaben des BGH
Die nun geschlossenen Vergleiche liegen dem VZBV zufolge knapp unter dem vom BGH genannten Maßstab. Betroffene Prämiensparer, die sich der Musterfeststellungsklage des VZBV angeschlossen hatten, erhalten zwischen 0,85 und 8,15 Prozent ihres am Ende angesparten Guthabens nachgezahlt. Entscheidend für die Höhe des Prozentsatzes ist, wann die erste Sparrate gezahlt wurde.
"Rund 2.400 Prämiensparer und Prämiensparerinnen bleiben von einer längeren gerichtlichen Hängepartie verschont und erhalten stattdessen unkompliziert Geld nachgezahlt. Angesichts der Inflation und des höheren Alters vieler Prämiensparer ist das abgekürzte Verfahren in doppelter Hinsicht ein Gewinn für viele Menschen", sagt Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im VZBV. Man habe mit der Stadtsparkasse München einen fairen Vergleich für alle betroffenen Kunden aushandeln können. (jb)