Nun ist es fix: Die neue europäische "Richtlinie des Rates über schnellere und sicherere Verfahren für die Entlastung von überschüssigen Quellensteuern" – oder kurz "Faster" – tritt endgültig Anfang 2030 in Kraft. Das sogenannte Konsultationsverfahren, welches die EU in speziellen Gesetzgebungsverfahren wie Steuerangelegenheiten anwendet und bei dem der EU-Ministerrat alleiniger Gesetzgeber ist, wurde nun final abgeschlossen. Das teilte die EU-Kommission am Dienstag (10.12.) mit.

Die EU will mit dem neuen Gesetz das Problem lösen, dass Anleger, die grenzüberschreitend investieren, häufig doppelte Steuern auf die Erträge zahlen: Zum einen die Quellensteuer im Land der Investition, zum anderen in der Heimat Abgaben auf die Kapitalerträge. Zwar haben fast alle Staaten untereinander Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Allerdings sind die Verfahren oft langwierig, kostspielig und umständlich, weil jeder Staat eigene Quellensteuerverfahren hat.

EU-weiter Steuernachweis
Der finale Text der Direktive enthält nur unwesentliche inhaltliche Änderungen im Vergleich zu dem Entwurf vom Mai dieses Jahres. Das von der EU-Kommission nicht beschlossene, aber angestoßene Gesetz sieht also im Kern vor, dass Steuerzahler künftig bei den Finanzämtern das digitale "electronic Tax Residence Certificate", kurz "eTRC", beantragen können, das innerhalb von 14 Kalendertagen ausgestellt werden muss. Dieser Nachweis soll EU-weit einheitlich sein und alle nötigen Informationen zum Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit einer Person enthalten, eingeschlossen Hinweise zu den Doppelabkommen und zum Zeitraum der Gültigkeit.

Mit dem "eTRC" können Anleger dann zwei Verfahren nutzen. Zum einen die "Steuererleichterung an der Quelle", wobei Anleger beantragen, dass direkt bei der Auszahlung der Dividenden oder Kupons nur der im Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarte Steuersatz abgezogen wird. Zum anderen die "Schnellerstattung", durch die zu viel gezahlte Steuern innerhalb von 60 Tagen erstattet werden. Allerdings gelten diese Regeln nur bedingt für Fonds, da die genaue Ausgestaltung der Doppelabkommen entscheidend ist und Fonds nicht immer berechtigt sind, Erstattungen zu erhalten (FONDS professionell ONLINE berichtete ausführlich).  

Zeitplan von "Faster"
Die Direktive geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom 19. Juni 2023 zurück. Wegen des besonderen Konsultationsverfahrens mit dem EU-Rat als alleinigem Gesetzgeber musste das Parlament nur konsultiert werden. Seine Stellungnahme gab das Parlament Ende Februar ab und, nachdem der Rat selbst die Richtlinie zwischenzeitlich geändert hatte, am 14. November. Die Direktive wird jetzt im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die Mitgliedsstaaten haben bis Ende 2028 Zeit, die Regeln in nationale Gesetze umzusetzen, die dann ab dem 1. Januar 2030 in Kraft treten. (jb)


Alle Details zu der "Faster"-Richtlinie der EU finden Sie ab Seite 428 in Ausgabe 3/2024 von FONDS professionell. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.