Quirin Bank zofft sich mit Bafin
Die Finanzaufsicht hat der Quirin Bank ein Bußgeld von 210.000 Euro aufgebrummt. Das Institut soll in der Vermögensverwaltung für einige wenige Kunden ungeeignete Wertpapiere erworben haben. Die Bank wehrt sich entschieden.
Die Quirin Bank hat Ärger mit der Finanzaufsicht Bafin. Die Behörde wirft dem auf Honorarberatung spezialisierten Kreditinstitut laut einer Mitteilung vor, Geschäfte im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung getätigt zu haben, die nach den eingeholten Informationen für einige Kunden nicht geeignet waren. Als Folge hat sie wegen dieses, aus ihrer Sicht, Verstoßes gegen Paragraf 64 Absatz 3 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz eine Geldbuße in Höhe von 210.000 Euro verhängt.
Die Bank weist diesen Vorwurf auf Nachfrage von FONDS professionell ONLINE "vollumfänglich zurück". "Wir haben im Zeitraum Januar bis Mai 2018 (wie zu jedem anderen Zeitpunkt auch!), auf den die Bafin im laufenden Verfahren abstellt, ausschließlich für den Kunden geeignete Finanzinstrumente erworben." Daher hat das Institut am 14. Dezember vor Gericht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt.
Streit um Laufzeit von Wertpapieren
Worum geht es? Nach Angaben von Quirin stößt sich die Aufsicht daran, dass die in Berlin ansässige Bank in 149 von über 10.000 Kundenportfolios als Beimischung Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von sechs Jahren erworben hat. "Diese Beimischung widerspricht nach Auffassung der Bafin dem Anlagehorizont dieser Kunden für das gesamte Vermögensverwaltungsportfolio, der zum damaligen Zeitpunkt bis zu fünf Jahre betrug", schreibt die Bank in einem Statement. Ihrer Ansicht nach ist der Erwerb von Wertpapieren mit einer im Einzelfall längeren Laufzeit indes kein Widerspruch zum grundsätzlichen Anlagehorizont des Kunden für eine Vermögensverwaltung.
"Bei der Beurteilung der Geeignetheit darf nicht ein einzelnes darin enthaltenes Wertpapier betrachtet werden, sondern im Sinne des Portfolio-Gedankens ist die durchschnittliche Laufzeit des gesamten Portfolios entscheidend, analog des Duration-Prinzips im Anleihebereich", führt das Geldhaus des weiteren aus. Dementsprechend werde etwa bei Anleihe-ETFs oder anderen Rentenportfolios die mittlere Restlaufzeit ('Duration') zum Abgleich mit dem Anlagehorizont des Anlegers herangezogen. Ganz ähnlich verhalte es sich auch bei einer Vermögensverwaltung wie im vorliegenden Fall. (jb)
Kommentare
BaFin = "Hin- und Wegkucker"
AntwortenEs ist schon bezeichnend, daß die BaFin ganz genau hin kuckt, um Verbraucher vor möglichen Falschberatungen zu beschützen - und auch mal großzügig weg kuckt, wenn die Bücher der Wirecard eine Deckungslücke von 1,9 Mrd.Euro aufweist, für die es nicht eine Buchung gibt, weil ja (lt. Presse) gar kein Konto existiert. Und das seit Jahren!!! So ist die BaFin, gemeinsam mit dem Bundesfinanzminister Olaf Scholz, zum Hauptakteur im einzigartigen Wirecard-Skandal geworden, der ja alle Vorstellungen sprengt! Die BaFin sollte doch bitte öffentlich die Kappungsgrenze mitteilen, bis zu welcher Summe ganz genau geprüft wird und ab wieviel Milliarden sie auch mal weg schaut. Zumindest zocken die BaFin-Mitarbeiter mit an der Börse; "Insider"- Geschäfte! ...wen stört das noch bei den anderen Größenordnungen von Betrug... Und ganz verrückt wird die Sache, wenn plötzlich der Name "zu Gutenberg" wieder im wirtschaftlichen Durcheinander um die Wirecard auftaucht, der doch tatsächlich ein Honorar (lt. Presse) von 750.000€ kassiert hat. Und das mit Rückendeckung von Frau Dr. Merkel vermutlich. Die Sache stinkt zum Himmel und alle Beteiligten haben sich m.E. richtig die Hände schmutzig gemacht und jetzt sucht jeder seinen eigenen "Persil-Schein", um irgendwie schadlos davon zu kommen. Die politische Opposition pennt offenbar... oder schachert mit der AfD, um neue Wahldesaster, wie in Thüringen zur Landtagswahl, auszubaldovern. Da kommt die Covid-19-Pandemie zur rechten Zeit, um größtmögliche Ablenkung zu bringen... Fachmakler Knut Kahnt
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