Raus aus der eigenen Lizenz, rein ins Haftungsdach
Wer Teenie-Kinder hat, weiß vielleicht, was ein "Rage Quitter" ist. So werden chancenlose Gamer genannt, die das Spiel frustriert verlassen. Ähnlich fühlt sich wohl mancher Vermögensverwalter, der angesichts der Regulierung kapituliert und unter ein Haftungsdach flüchtet. Fünf Beispiele.
Der Anschluss an ein Haftungsdach gilt als beliebte Lösung bei Private Bankern, die sich selbstständig machen. Anders als mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung dürfen sie ihre Kunden nicht nur zu Fonds, sondern wie früher in der Bank auch zu Aktien und Anleihen beraten. Dafür wäre eigentlich eine Erlaubnis nach Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) nötig, in der Branche nach wie vor gerne "KWG-Lizenz" genannt, obwohl sich die entsprechenden Paragrafen seit mittlerweile drei Jahren nicht mehr im Kreditwesengesetz finden, sondern im WpIG. Doch Berater, die unter ein Haftungsdach "schlüpfen", nutzen dessen Zulassung für ihre Wertpapiergeschäfte.
"Ich erinnere mich gut an Gespräche, in denen es hieß: 'Ich bleibe ein oder zwei Jahre unter dem Haftungsdach, dann beantrage ich meine eigene WpIG-Erlaubnis.' Allerdings hat bislang keiner unserer Partner, die sich anfangs so geäußert hatten, eine eigene Lizenz beantragt", sagt Markus Sänger, Leiter Compliance & Geldwäsche beim Haftungsdach BN & Partners. Er beobachtet seit einiger Zeit eher den umgekehrten Trend: Vermögensverwalter und Anlageberater mit eigener WpIG-Erlaubnis geben ihre Lizenz zurück – und wickeln ihr Geschäft fortan über ein Haftungsdach ab. Der Grund ist der gleiche, der Private Banker davon abhält, ihr eigenes Wertpapierinstitut zu gründen: die Regulierung.
"Jetzt geht es langsam an die Substanz"
"Geschimpft wurde über die Regulierung schon immer. Wir haben aber den Eindruck, dass es jetzt langsam an die Substanz geht", sagt Sänger. "Wir sprechen mit Vermögensverwaltern, die mittlerweile mehr als zwei Drittel ihrer Arbeitszeit für aufsichtsrechtliche Themen aufwenden. Da bleibt kaum noch Zeit für Kundengespräche."
In der Bilderstrecke oben finden Sie fünf Beispiele von Kaufleuten und kleinen Firmen, die sich einst mit gewissem Stolz der Bafin-Aufsicht unterworfen hatten – und mittlerweile froh sind, dass ihnen ihr Haftungsdach diesen ungeliebten Teil der Arbeit abnimmt. (bm)
Einen ausführlichen Beitrag zum Thema lesen Sie in Ausgabe 3/2024 von FONDS professionell, die Ende September erscheint.