Diesmal haben Politiker ihr Wort gehalten: Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble haben sich wie angekündigt mit Gewerkschaften und Arbeitgebern auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) verständigt. Die Minister haben bei einem Treffen mit den Spitzen der Sozialpartner "einen ausreichenden Konsens erzielt, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen", wie das Arbeitsministerium laut Medienberichten mitteilte. Nun soll das Haus von Ministerin Nahles einen Gesetzentwurf erarbeiten.

Den Meldungen zufolge nannte das Ministerium offiziell keine Details. Die Nachrichtenagenturen Reuters und dpa listen aber unter Berufung auf Teilnehmer des Treffens die Eckpunkte auf. Demnach soll die bAV unter anderem durch neue Zuschüsse, eine höhere steuerliche Förderung sowie einen grundsätzlichen Wegfall von Rentengarantien durch den Arbeitgeber gestärkt werden.

Der letzte Punkt ist sicher der wichtigste. Bislang müssen Arbeitgeber letzten Endes für die Auszahlung der Betriebsrente gerade stehen. Künftig soll es den Betrieben ermöglicht werden, nur noch eine Betriebsrente auf Basis der eingezahlten Beiträge anbieten zu können. Voraussetzung sei, dass Arbeitgeber und Gewerkschaften sich in einem Tarifvertrag darauf einigen. Weitere Details stehen offenbar noch nicht fest.

Steuerliche Anreize
Weiter sollen Arbeitgeber Zuschüsse von 30 Prozent erhalten, wenn sie für Geringverdiener 240 bis 480 Euro pro Jahr in die bAV einzahlen. Diesen Betrag können sie von der Lohnsteuer einbehalten. Wo die Einkommensgrenze liegen soll, ist noch unklar – Reuters zufolge soll Schäuble ein Jahresbruttoeinkommen von 24.000 Euro genannt haben.

Der Finanzminister habe auch angeboten, die bereits bestehende steuerliche Förderung auszuweiten: Arbeitnehmer sollen künftig bis zu sieben Prozent ihres Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln können. Bislang sind es rund 6,4 Prozent.

bAV für Geringverdiener
Für die Rentenphase ist ferner geplant, dass auf Betriebsrenten nicht wie bisher die vollen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen. Allerdings soll dies nur dann möglich sein, wenn eine bAV mit einer private Riester-Rente kombiniert wird. Und nicht zuletzt sollen die Betriebsrenten für Geringverdiener attraktiver werden, indem sie bei der Auszahlung nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden. Unklar ist, wie hoch der Anteil sein soll, den Betroffene behalten dürfen. (jb)