Regierung billigt Gesetzentwurf für Reform der privaten Altersvorsorge
Lange wurde wieder über die Reform der privaten Altersvorsorge diskutiert, doch nun geht es zügig: Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Altersvorsorgereformgesetz durchgewunken. Jetzt geht das Papier in den Bundestag und den Bundesrat.
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (17.12.) wie geplant den Entwurf des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) und die Eckpunkte zur Umsetzung der Frühstart-Rente beschlossen. Das teilt die Regierung mit. Der Entwurf für die geförderte private Altersvorsorge greift das von der abgelösten Ampel-Koalition konzipierte Altersvorsorgedepot auf, das in der Politik, bei Fachleuten und in der Öffentlichkeit große Zustimmung gefunden hatte. Beide Fördersysteme sollen am 1. Januar 2027 starten, bei der Frühstart-Rente sollen staatliche Zulagen rückwirkend zum 1. Januar 2026 fließen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz aber noch zustimmen.
"Wir wollen neben einer stabilen gesetzlichen Rente eine private Altersvorsorge für alle: für alle Generationen und für alle Einkommen. Das heißt: Wir wollen eine private Altersvorsorge vor allem auch für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen, die bisher kaum vorsorgen konnten", lässt sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zitieren. "Das ist auch eine Frage der Gerechtigkeit. Es verringert die Gefahr der Altersarmut, wenn alle besser fürs Alter versorgen können. Deshalb machen wir mit unserer Reform die private Altersvorsorge einfacher, attraktiver und unbürokratischer."
Statt Riester: Sparen mit Fonds
Im Detail sieht der Gesetzentwurf für das Altersvorsorgereformgesetz, mit dem die Riester-Rente abgelöst werden soll, laut Bundesfinanzministerium (BMF) vor, dass ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben als neue Produktkategorie eingeführt wird. Damit sind neben Anleihen auch Anlagen in Fonds, ETFs oder ELTIFs möglich, um höhere Renditechancen zu ermöglichen. Während der Ansparphase erfolgt daher auch keine Besteuerung von Wertsteigerungen und Erträgen. Daneben gibt es für Verbraucher mit einem höheren Sicherheitsbedürfnis weiterhin Garantieprodukte, bei denen das garantierte Kapital 80 oder 100 Prozent der gezahlten Beiträge betragen darf. Nach der Sparphase können Verbraucher wählen: Entweder eine lebenslange Leibrente oder einen befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr läuft. Übrigens: Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, der Wechsel in das Altersvorsorgedepot ist möglich.
Die derzeit für die Riester-Rente geltende starre Grundzulage von 175 Euro wird von einer zum Beitrag proportionalen Zulage bis zu 480 Euro abgelöst. "Für jeden eingezahlten Euro bis 1.200 Euro wird es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro. Der maximale geförderte Eigenbeitrag beläuft sich somit auf 1.800 Euro pro Jahr", so das BMF weiter. Zusätzlich setze der Entwurf die Vereinbarung des Koalitionsausschusses vom 10. Dezember 2025 um, die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1.200 Euro ab 2029 jährlich auf 35 Cent pro angesparten Euro zu erhöhen. Der jährliche Höchstbetrag für Einzahlungen in das Depot ist auf 6.840 Euro begrenzt.
Anbieter und Umsetzung
Finanzdienstleister wie Fondsgesellschaften, Versicherer oder Banken sollen nach den Plänen der Regierung neben förderfähigen Depots künftig auch Standarddepots anbieten. "Das Standarddepot verfügt über Standardeinstellungen, so dass von Altersvorsorgenden in der Ansparphase keine weiteren Anlageentscheidungen erforderlich sind. Es können zwei Investmentvermögen (Fonds) bespart werden, die der Anbieter vorvertraglich festlegt. Eines der Investmentvermögen hat ein eher vorsichtiges Anlageprofil, während das andere Investmentvermögen höhere Anlagerisiken eingeht und dadurch erweiterte Renditechancen bietet", so das BMF. Daher solle so auch ein Online-Abschluss ohne Beratung möglich sein. Zudem schreibt der Gesetzentwurf vor, dass die Effektivkosten für jeden Standarddepot-Vertrag maximal 1,5 Prozent betragen dürfen.
Ferner soll, wie schon mehrfach berichtet, die Frühstart-Rente die "Altersvorsorge der jüngeren Generation durch ein individuelles Altersvorsorgedepot für Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren mit garantiertem staatlichem Zuschuss von zehn Euro pro Monat stärken", so das BMF. Für anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, deren Eltern kein Altersvorsorgedepot eröffnen, werde es eine kollektive Anlagelösung geben. Allerdings: Zunächst erhält nur der Geburtsjahrgang 2020 die Förderung. "Ab 2029 sollen zusätzliche Jahrgänge, die bis dahin nicht berücksichtigt wurden, miteinbezogen werden", stellt das Ministerium klar. (jb)














