"Riester-Reform hat Potenzial, die bAV nachhaltig zu schädigen"
Die Altersvorsorge in Deutschland wird endlich reformiert. Wie sich die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) da einbringt und wo aktuell die Druckpunkte liegen, berichtet Aba-Vorstandschefin Beate Petry im Interview mit FONDS professionell ONLINE.
Beate Petry, Head of Global Pensions & Benefits bei BASF, ist am Dienstag vergangener Woche (12.5.) in Berlin auf der Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (Aba) zur Vorstandsvorsitzenden wiedergewählt worden. Im Interview mit FONDS professionell ONLINE äußert sie sich zur Lage der Altersvorsorge in Deutschland.
Frau Petry, der Reformstau in Sachen Altersvorsorge scheint sich aufzulösen. Wie nehmen Sie das als Betriebsrentenexpertin wahr?
Beate Petry: Während der Reform ist schon wieder mitten in der nächsten Reform. Rentenpaket, Betriebsrentenstärkungsgesetz II (BRSG II), Altersvorsorgereformgesetz, Frühstartrente, und schon ganz bald kommt der Bericht der Alterssicherungskommission. Bei Letzterem befürchte ich, dass nicht der Stein der Weisen gefunden wird. Wir haben nämlich kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem.
Was erwarten Sie denn unter diesen Umständen vom Bericht der Kommission?
Petry: Vor allem müssen schnelle gesetzgeberische Entscheidungen folgen. Die Politik darf sich nicht länger verstecken. Sie muss endlich den Mut aufbringen, unschöne Wahrheiten zu benennen und zielführende, nachhaltige und nicht auf Legislaturperioden begrenzte Entscheidungen treffen. Bedauerlich ist, dass in dieser Kommission die Sozialpartner nicht mit am Tisch sitzen, obwohl sie am Ende werden zahlen müssen. Gegen die Sozialpartner Themen durchzusetzen, wird schwierig.
Das BRSG II beeinflusst Ihre Arbeit unmittelbar. Zufrieden mit dem Inhalt?
Petry: Das BRSG II bringt Verbesserungen, aber das Gesamtpaket reicht bei Weitem nicht aus, um den dringend benötigten Boost in der bAV herbeizuführen. Es ist gut, dass bei der Geringverdienerförderung die Einkommensgrenzen dynamisiert und die Förderquoten erhöht wurden, leider erst ab 2027. Auch der erweiterte Kapitalanlagespielraum für Pensionskassen sowie die Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells (SPM) sind zu begrüßen. Doch genau hier zeigt sich die Halbherzigkeit des Gesetzgebers: Ohne ein SPM im jeweiligen Organisationsbereich bleiben Arbeitgeber und Beschäftigte außen vor und können es nicht nutzen.
Es gibt auch neue Regelungen zu Optionsmodellen …
Petry: Die neuen Regelungen zu Optionsmodellen (Opt-out) sind leider kaum praxisrelevant, weil sie ausschließlich für nicht tariflich geregelte Entgeltbestandteile gelten, von denen es kaum welche gibt. Völlig unverständlich bleibt auch, warum Arbeitgeber bei diesen Modellen mit 20 Prozent Zuschuss stärker belastet werden sollen als bei der klassischen Entgeltumwandlung (15 Prozent).
Der Finanzminister warb kürzlich für die Einführung einer verpflichtenden, kapitalgedeckten bAV, die paritätisch finanziert wird. Das müsste Ihnen doch gefallen.
Petry: Viele Arbeitgeber fühlen sich heute überfordert, wenn sie eine bAV einführen wollen. Wenn sie demnächst dazu verpflichtet sein sollten, braucht es niedrigschwellige, haftungsarme Systeme. Das führt zur reinen Beitragszusage. Teilweise wird schon gefordert, dass insbesondere für KMU ein standardisiertes bAV-Basisprodukt geschaffen werden sollte: digital, portabel und einfach administrierbar. Wichtig erscheint uns, dass die kollektive bAV mit ihren Vorteilen ausgebaut wird und wir nicht bei einer arbeitgebergestützten Privatvorsorge enden. Zudem müsste der Gesetzgeber die bestehende bAV auf ein mögliches Obligatorium anrechnen. Immerhin engagieren sich knapp die Hälfte der Arbeitgeber bereits in der bAV, und es darf durch diese Änderung nicht dazu kommen, dass dieses Engagement bestraft wird.
Nun kommt auch die Reform der privaten Altersvorsorge. Wie bewerten Sie die Neuerungen?
Petry: Die freiwillige, ergänzende Altersvorsorge soll dazu beitragen, den eigenen Lebensstandard im Alter abzusichern. Dieses Ziel wird das Gesetz in der Praxis nicht erreichen, unter anderem weil das Prinzip der lebenslangen Leistung aufgegeben wird. Die geplante Förderung von Auszahlungsplänen, die nur bis zum 85. Lebensjahr laufen, blendet die Realität aus. Rund die Hälfte der heute 67-jährigen Frauen und mehr als ein Drittel der Männer werden statistisch älter als 85 Jahre. Das Gesetz fördert also keine nachhaltige Altersvorsorge, sondern eher die Vermögensbildung.
Mit welchen Folgen für die bAV ist zu rechnen?
Petry: Die Reform hat das Potenzial, die bAV nachhaltig zu schädigen. Während für die private Altersvorsorge eine Liberalisierung der Garantie erlaubt wird (null bis 80 Prozent), bleibt es in der bAV bei den Restriktionen – außer dem vollständigen Verzicht auf Garantien beim SPM. Viele Arbeitnehmer dürften künftig die höheren Chancen von garantiearmen oder gar garantielosen Produkten und einen Auszahlplan bis 85, der eine deutlich höhere Startzahlung verspricht, bevorzugen und die neue Form der Vermögensbildung nutzen. Und dies sicher oft nicht zusätzlich zur bisherigen bAV über Entgeltumwandlung, sondern stattdessen. Die pAV kannibalisiert damit die bAV. Wir werden eine Verschiebung erleben, keine Verbreitung von Altersvorsorge.
Unzufrieden ist die Aba auch mit jüngsten EU-Regelungen zur bAV. Was ist da passiert?
Petry: Nehmen wir nur mal die DORA-Verordnung (Digital Operational Resilience Act), die unter anderem Pensionskassen und Pensionsfonds verpflichtet, ihre IT-Sicherheit zu stärken. Die Umsetzung in deutsches Recht toppt wieder einmal alles und schuf ein Beschäftigungsförderungsprogramm für Wirtschaftsprüfer, die jetzt die Beachtung des Regelwerks prüfen. Allein die Kosten dafür sind um durchschnittlich 40 Prozent gestiegen. Diese Regulierung produziert vor allem Aufwand. Hier bedarf es dringend einer Nachbesserung.
Kürzlich hat die EU-Kommission ein "Zusatzrentenpaket" angekündigt. Was kommt da auf uns zu?
Petry: Auch kein Grund zur Freude. Während die individuelle Altersvorsorge mit dem EU-Produkt PEPP gezielt gefördert und entbürokratisiert werden soll, sind für Einrichtungen der bAV (EbAV) viele zusätzlichen Regulierungen vorgesehen. Zudem sollen EbAV als ganz normale Finanzmarktteilnehmer gelten und Betriebsrenten – ungeachtet ihrer Unterschiede – als Finanzprodukte eingestuft werden. Das widerspricht dem Charakter der deutschen bAV. Ziel der EU-Kommission ist ein "Scaling up" – die Marktkonsolidierung mit dem Ziel, weniger EbAV zu bekommen, dafür aber größere. Für Deutschland birgt dieser Vorschlag zudem die Gefahr, dass es bei vielen EbAV, also Pensionskassen und -fonds, und deren Trägerunternehmen zu hohen Kapitalnachforderungen kommt. Die EU-Kommission will offensichtlich eine Angleichung an die Regulierung für Lebensversicherer (Solvency II). Das passt für unsere Einrichtungen, die die kollektive Sozialleistung bAV organisieren, nicht.
Vielen Dank für das Gespräch. (dpo)













