Der Kaufvertrag für einen Maklerbestand ist die Basis jedes Bestandskaufs – zumindest sollte er es sein. Viele Käufe werden jedoch ohne anwaltliche Beratung und mit nur wenigen oder gar keinen schriftlichen Regelungen vollzogen. Dies kann sowohl für Käufer als auch für Verkäufer eines Maklerbestandes erhebliche rechtliche Risiken nach sich ziehen. "An vielen Stellen stehen sich die Interessen von Käufer und Verkäufer diametral gegenüber. Daher sollten Käufer und Verkäufer eines Maklerbestandes sich jeweils auch unabhängig anwaltlich beraten lassen", rät Fachanwalt Jens Reichow.

Um Fallen zu vermeiden empfiehlt es sich für beide Parteien, von Anfang an klare Regelungen durch einen expliziten Kaufvertrag für einen Maklerbestand zu vereinbaren. Die laut Reichow wichtigsten Punkte eines solchen Dokumentes finden Sie in der Bilderstrecke oben! (jb)