Sozialversicherung: Wieder höhere Beitragsbemessungsgrenzen geplant
In Deutschland zahlen Bürger nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze Sozialabgaben. Diese Werte, die regelmäßig angepasst werden, steigen Medienberichten zufolge 2026 erneut kräftig an.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant, die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im kommenden Jahr kräftig anzuheben. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Arbeits- und Sozialministeriums (BMAS) hervor, der sich noch in der Ressortabstimmung befindet und der dem "Evangelischen Pressedienst" vorliegt, wie der "MDR" berichtet. Die Rechengrößen für die Sozialversicherungen werden auf Grundlage der Lohnentwicklung bestimmt. Die gesamtdeutsche Lohnzuwachsrate im Jahr 2024 beträgt laut Entwurf 5,16 Prozent.
Den vorliegenden Informationen zufolge soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2026 auf 8.450 Euro steigen. In diesem Jahr liegt der Wert bei 8.050 Euro. Wer mehr verdient, wird nicht weiter zur Kasse gebeten. Zudem heißt es dem "MDR" zufolge in dem Entwurf des BMAS, dass das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für das Jahr 2026 auf 51.944 Euro (2025: 50.493 Euro) festgesetzt wird. Das Durchschnittsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten. Es dient als Rechengröße in der gesetzlichen Rentenversicherung, um individuelle Entgeltpunkte zu ermitteln.
Höhere Hürde für Wechsel in die private Krankenversicherung
Ferner sei für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ein Anstieg auf 5.812,50 Euro geplant – aktuell beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 5.512,50 Euro im Monat, bis zu der Beiträge für die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung abgeführt werden müssen. In der gesetzlichen Krankenversicherung soll schließlich die Versicherungspflichtgrenze von 6.150 auf 6.450 Euro im Monat klettern. Damit müssen Verbraucher künftig 300 Euro mehr verdienen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. (jb)















