Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass die Schweizer Bank Julius Bär einen früheren Manager zu Unrecht entlassen hat. Der Mann hatte geltend gemacht, ihm sei gekündigt worden, nachdem er auf mögliche Sanktionsverstöße hingewiesen habe. Die Bank hatte hingegen andere Gründe für die Kündigung angeführt.

Die Frankfurter Niederlassung von Julius Bär unterlag im Februar in einem Kündigungsschutzprozess, den der Banker angestrengt hatte. Er war Anfang Oktober fristlos entlassen worden. Die schriftlichen Urteilsgründe wurden in dieser Woche veröffentlicht, der Name des Mannes wurde nicht genannt. Die Bank teilte mit, Berufung eingelegt zu haben.

Vorwürfe und Gegenpositionen
Julius Bär hatte vor Gericht argumentiert, der Manager habe versucht, Geschäftsgeheimnisse an Dritte weiterzugeben. Zudem hätten sich Mitarbeiter geweigert, unter ihm zu arbeiten, da er seine Führungsaufgaben nicht ausreichend wahrgenommen habe. Der Kläger erklärte dagegen, die Kündigung sei erfolgt, weil er darauf hingewiesen habe, dass die Bank gegen Iran- und Russland-Sanktionen verstoßen habe.

Das Gericht ging auf die Frage eines möglichen Whistleblowings nicht ein. Es entschied, dass Julius Bär die eigenen Vorwürfe nicht ausreichend belegen konnte. Zudem habe die Bank es versäumt, den Konflikt mit den Mitarbeitern auf andere Weise zu lösen, etwa durch eine Mediation.

Auch zweite Kündigung unwirksam
Auch eine später ausgesprochene ordentliche Kündigung hatte keinen Bestand. Julius Bär hatte argumentiert, die Stelle sei im Zuge einer Umstrukturierung entfallen. Das Gericht hielt dies für "nicht nachvollziehbar" und sah keine ausreichenden Belege dafür, dass die Maßnahme umgesetzt wurde oder umgesetzt werden soll.

"Der laufende arbeitsrechtliche Fall im Zusammenhang mit einem ehemaligen Manager der Julius Bär Deutschland AG steht in keinem Zusammenhang mit einer angeblichen Missachtung von Sanktions- oder Geldwäschereivorschriften", teilte das Kreditinstitut mit. "Julius Bär hält sich an alle geltenden Vorschriften und Vorgaben."

Interne Hinweise und Untersuchung
Nach Angaben mit der Angelegenheit vertrauter Personen hatte der Manager intern Bedenken geäußert. Hintergrund sei gewesen, dass die Frankfurter Niederlassung Ende 2024 zwei Kunden aus Iran und Russland in die Vermögensverwaltung aufgenommen habe.

Nachdem seine Hinweise zunächst nicht aufgegriffen worden seien, habe er den damaligen Deutschlandchef Axel Hoffmans informiert. Dieser habe eine interne Prüfung eingeleitet, die Mängel im Kundenaufnahmeprozess festgestellt habe.

In der Folge habe Julius Bär den Prozess angepasst und zusätzliche Ressourcen für das sogenannte "Adverse Media Screening" eingesetzt, bei dem Medienberichte zur Bewertung potenzieller Risiken genutzt werden. Ende November habe der Mitarbeiter zudem die Finanzaufsicht Bafin informiert. Diese wollte sich zu dem Fall nicht äußern. (mb/Bloomberg)