Umsatzsteuer: Was bei Vermittlung und Beratung zu Finanzprodukten gilt
Vater Staat hält bei Waren und Dienstleistungen gerne die Hand auf. Die Regeln für die Besteuerung der Vermittlung von Finanzprodukten fallen aber etwas aus dem Rahmen. FONDS professionell ONLINE hat die geltenden Vorschriften zusammengefasst.
Die Beratung und Vermittlung von Finanzprodukten gegen eine Provision bleibt trotz Versuchen der EU-Kommission weiterhin neben einer Beratung und Vermittlung auf Honorarbasis erlaubt. Noch, könnte man hinzufügen, die Beamten in Brüssel werden sehr wahrscheinlich in der Zukunft einen weiteren Anlauf starten, Provisionen zu verbieten. Immer mehr Marktteilnehmer überlegen daher, zumindest teilweise auf Honorar- und Servicegebührenmodelle umzustellen.
Hierbei müssen sie aber einige rechtliche und steuerliche Punkte beachten. Gerade auch die Steuerregeln zu Provisionen und Honoraren sind verzwickt – in unserer Bilderstrecke oben finden Sie eine Zusammenfassung! (jb)














