Union will BGH-Gebührenurteil zurückdrehen
Die Banken in Deutschland ächzen unter der Umsetzung des bekannten BGH-Gebührenurteils vom April 2021. Hilfe und Unterstützung kommt nun aber von den Unionsparteien. Die Bundestagsfraktion von CDU/CSU möchte das BGB zugunsten der Banken ändern.
Die Unionsparteien möchten das bekannte Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 27. April 2021 zum Verbot von Zustimmungsfiktionen bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kippen. Dafür soll nach Vorstellung der beiden Schwesterparteien Paragraf 675g im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geändert werden, wie die Bundestagsfraktion von CDU/CSU in einem Antrag vom 13. Dezember 2022 schreibt. Der Antrag (Drucksache 20/4888) soll am 19. Januar im Bundestag debattiert und anschließend an den Rechtsausschuss des Parlamentes verwiesen werden, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.
Das oberste deutsche Gericht hat mit seinem Urteil (XI ZR 26/20) klargestellt, dass Banken dazu verpflichtet sind, bei Änderungen ihrer AGBs die ausdrückliche Zustimmung der Kunden einzuholen. Vor dem Urteilsspruch gingen Kreditinstitute bei Gebührenerhöhungen von einer stillschweigenden Zustimmung aus, wenn Kunden einer Änderung nicht innerhalb von zwei Monaten widersprachen – der sogenannten Zustimmungsfiktion. Der Spruch des BGH führte in der Praxis seitdem dazu, dass die Kreditinstitute nun mit großem Aufwand das Okay der Kunden einholen müssen, etwa auch für höhere Kontogebühren oder für mittlerweile obsolete Strafzinsen.
Union als Helfer der Banken
Die öffentlich vorgetragene Kritik der Institute hat nun offenbar bei der Union Gehör gefunden – sie möchte Banken mit der Änderung des BGB unter die Arme greifen. Das BGH-Urteil erschwere es den Kreditinstituten, "regelmäßig erforderliche Änderungen ihrer AGB vorzunehmen, ohne dass hierfür – unter Berücksichtigung des Schutzes der Interessen von Bankkunden – eine Notwendigkeit besteht", heißt es in dem Antrag der Union, die auch die Karte des Verbraucherschutzes spielt. "Auch unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes ist das Urteil problematisch. Wenn Bankkunden bei künftigen AGB-Änderungen untätig bleiben oder ihre Zustimmung bewusst verweigern, droht ihnen nun die Kündigung ihres Kontos." (jb)