Die Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) fordert den Gesetzgeber auf, die provisionsbasierte Vermittlung von Finanzanlageprodukten bis 2023 abzuschaffen. Ab diesem Jahr sollen etwa Investmentfonds nur noch gegen Honorar vermittelt werden dürfen.

"Die Qualität der provisionsbasierten Anlageberatung ist nachweislich unzureichend. Ursprung allen Übels sind aus VZBV-Sicht Provisionen und die daraus resultierenden Fehlanreize", so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim VZBV. "Der Gesetzgeber muss handeln und den Ausstieg aus der Provisionsberatung gesetzlich beschließen."

Eine Übergangszeit von fünf Jahren solle dabei sicherstellen, dass sich Kreditinstitute und freie Vermittler auf die Änderungen einstellen können. "Bis zum endgültigen Ausstieg aus der Provisionsberatung muss ein fairer Wettbewerb um die bessere Beratungsform hergestellt werden", so Mohn. "Nur so können sich gute, unabhängige Alternativen zur Provisionsberatung am Markt entwickeln."

Anlass: Beratung von Mifid II-Umsetzungsgesetz
Anlass der Forderung ist eine öffentliche Beratung des zweiten Finanzmarktnovellierungs-Gesetzes (2. FiMaNoG) am 8. März im Bundestag. Dieses setzt die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II in deutsches Recht um. Die Richtlinie legt unter anderem fest, welche Regeln Banken, Sparkassen und Finanzvermittler ab Januar 2018 bei der Beratung von Privatkunden zur Geldanlage befolgen müssen.

Ein Ziel von Mifid II ist, den fairen Wettbewerb zwischen unabhängiger Beratung gegen Honorar und abhängiger Provisionsberatung sicherzustellen. Aus Sicht des VZBV bleibt der vorliegende Gesetzentwurf an dieser Stelle aber deutlich hinter den Vorgaben der Mifid II zurück und nimmt Provisionsberater in Schutz. Da die Finanzmarktrichtlinie Vorbildcharakter für andere Richtlinien hat, wie beispielsweise die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD), preschen die Verbraucherschützer nun vehement nach vorne. (jb)