Vererben für den guten Zweck: So geht's mit einer Stiftung
Nicht immer soll das eigene Erbe den Angehörigen zukommen. Zuweilen soll der Nachlass einen karitativen Zweck unterstützen. Das funktioniert mit gemeinnützigen Stiftungen.
Die regelmäßige Futterspende an das städtische Tierheim oder die ehrenamtliche Mitarbeit in einer Suppenküche für Bedürftige: Viele Menschen setzen sich mit persönlichem Engagement oder finanzieller Unterstützung für einen guten Zweck ein. Doch irgendwann stellt sich die Frage: Was bleibt davon, wenn ich eines Tages nicht mehr bin? So mancher spätere Erblasser möchte das, was ihm im Leben wichtig ist, an die nächste Generation weitergeben. Das funktioniert mit einem Testament zugunsten einer gemeinnützigen Organisation oder Stiftung.
Tatsächlich wollen nicht wenige Bundesbürger mit ihrem Erbe einen guten Zweck unterstützen, wie der "Spendenmonitor 2024" zeigt. Für die Untersuchung hat der Deutsche Fundraising Verband im Oktober und November vergangenen Jahres 2.674 Teilnehmern im Alter zwischen 50 und 70 Jahren erstmals auch Fragen zum gemeinnützigen Vererben gestellt.
Ohne Testament klappt es nicht
Etwas mehr als 20 Prozent der Befragten können sich vorstellen, ihr Erbe oder einen Teil davon einem gemeinnützigen Zweck zukommen zu lassen. Noch höher ist die Bereitschaft bei denjenigen, die in den vorangegangenen zwölf Monaten gespendet haben. In dieser Gruppe erklärten gut 27 Prozent, für sie komme das gemeinnützige Vererben infrage. Wichtig zu wissen: Wer mit seinem Erbe Gutes tun möchte, muss dafür zwingend ein Testament verfassen. Denn ohne den schriftlich fixierten letzten Willen greift die gesetzliche Erbfolge – und das war's dann mit der Gemeinnützigkeit.
Gemeinnützige Stiftungen, denen ein Erblasser seinen Nachlass zukommen lassen kann, gibt es zur Genüge. Auch in der Finanzbranche werden seit einiger Zeit immer wieder solche Einrichtungen aus der Taufe gehoben. Die Finanzberatungsgruppe Plansecur hat ihre Gemeinschaftsstiftung vor sechs Jahren gegründet. Inzwischen beläuft sich das zugesagte Vermögen auf über 100 Millionen Euro. Der größte Teil davon entfällt auf testamentarische Verfügungen und Vermächtnisse.
Zu Lebzeiten nicht belasten
"Die Gemeinschaftsstiftung wird gern genutzt von Menschen, die mit ihrem Geld über den eigenen Tod hinaus etwas Sinnvolles anfangen wollen, ohne sich zu Lebzeiten mit dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu belasten", erklärt Heiko Juppien, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Privatpersonen und Unternehmen können sich an der Gemeinschaftsstiftung mit einer Zustiftung oder einem eigenen Stiftungsfonds beteiligen.
Wofür das gestiftete Vermögen verwendet werden soll, kann der Geldgeber frei bestimmen. Auch den Namen der eigenen Stiftung kann jeder Stifter selbst bestimmen. "Im persönlichen Gespräch wird genau festgelegt, worum es geht und wie das Vermögen am besten dafür verwendet wird", erläutert Juppien. 26 Zustiftungen haben sich unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung bereits etabliert.
So funktioniert's
Finanziell funktioniert die Plansecur Gemeinschaftsstiftung wie jede andere Stiftung auch: Eine Geldsumme wird angelegt, und die Erträge, die damit erwirtschaftet werden, kommen einem gemeinnützigen Zweck zugute. Bei Plansecur werden dem Stifter dabei drei wesentliche Aufgaben abgenommen: erstens der Verwaltungsaufwand, zweitens die Vermögensanlage und drittens die zweckgemäße Verwendung entlang der festgelegten Wünsche und der strikten rechtlichen Vorgaben durch die Stiftungsaufsicht. Denn die Plansecur Gemeinschaftsstiftung unterliegt wie jede rechtsfähige Stiftung in Deutschland einer Stiftungsaufsicht gemäß den Paragrafen 80 bis 88 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). (am)
Einen ausführlichen Artikel zum Thema "Vererben mit gemeinnützigen Stiftungen" finden Sie in der aktuellen Heftausgabe 2/2025 von FONDS professionell ab Seite 320. Angemeldete Nutzer können den Beitrag auch hier im E-Magazin lesen.














