Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD greift tief in den Alltag und die Geschäftsgrundlage von Maklern ein. Daher haben sich Verbände und einzelne Experten lautstark zu Wort gemeldet und Änderungen des Entwurfes gefordert. Rückendeckung erhalten sie dafür nun von einem Gutachten, das den Entwurf als verfassungswidrig einstuft. Das geht aus einer Pressemitteilung des AfW Bundesverbandes Finanzdienstleistung hervor, der die von Professor Hans-Peter Schwintowski erstellte wissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben hatte.

Der renommierte Rechtsexperte von der Berliner Humboldt-Universität kommt zu dem Schluss, dass der Gesetzentwurf unverhältnismäßig stark in den Markt für Versicherungsmakler eingreift. Insbesondere die geplante Provisionsbindung schränkt nach Meinung von Schwintowski die Berufs- und Beratungsfreiheit der Makler erheblich ein und geht damit zu Lasten unabhängiger Vermittler. Das totale Verbot, Honorarvereinbarungen mit den Verbrauchern zu schließen, ist aus Sicht des Juristen der "schwerstmögliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Versicherungsmakler".

Gesetz widerspricht Verbraucherinteressen
Die Vorgaben würden aber auch zu Lasten der Verbraucher gehen. Beratung müsse für Verbraucher und Finanzdienstleister weiterhin zu vernünftigen, wirtschaftlich sinnvollen Konditionen möglich sein. "Die volle Wahlfreiheit der Kunden und des Maklers in Bezug auf die Art und Weise der Vergütung ist eine Stärke und muss daher erhalten bleiben", fordert der Jurist.

Schwintowski findet auch klare Worte zu den Zielen der Regierung, die Honorarberatung im Versicherungsbereich zu fördern: "Die geplante Provisionsbindung fördert nicht die Honorarberatung, sondern schädigt sie." Seiner Meinung nach kann nur die große Masse der rund 45.000 Makler die Honorarberatung in Deutschland flächendeckend stärken. (jb)

Die wissenschaftliche Stellungnahme von Prof. Dr. Schwintowski ist auf der Webseite des AfW frei abrufbar.