Es ist wieder so weit: In diesen Tagen werden viele Privatanleger, die im Besitz von Anteilen an thesaurierenden Fonds sind, auf ihrem Giro- oder Verrechnungskonto eine Abbuchung wegen "Fondsbesteuerung" erkennen. Dabei handelt es sich um die Abgeltungsteuer auf die ermittelte Vorabpauschale. Anders wird es auch im kommenden Jahr nicht sein. Schließlich steht bereits fest, dass der Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale auch für 2025 wieder positiv sein wird. Mehr noch, der Satz wird deutlich über dem Wert für das Jahr 2024 liegen.

Warum ist das eigentlich so? Das mag sich da so mancher Anleger fragen. Und gerade Privatinvestoren, die 2024 zum ersten Mal auf thesaurierende Sondervermögen gesetzt haben, könnten mit Begriffen wie Basiszins, Basisertrag oder Teilfreistellung ihre Schwierigkeiten haben und mit Fragen auf ihre Berater zukommen. Daher ist es gut, gleich noch einmal zu überprüfen, ob das Wissen rund um die Vorabpauschale und die darauf abzuführende Steuer eigentlich noch sitzt. Testen Sie jetzt, ob Sie auf dem aktuellen Stand sind! Die Redaktion wünscht wie immer gutes Gelingen!