Versorgungswerk verklagt Berater wegen Milliardenverlusten
Nach milliardenschweren Verlusten geht das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin juristisch in die Offensive. Es richtet sich gegen Berater, frühere Verantwortliche und auch gegen das Land Berlin.
Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) hat ein gerichtliches Verfahren eingeleitet, um Verluste von mehr als einer Milliarde Euro gegen Berater, frühere Verantwortliche und auch gegen das Land Berlin geltend zu machen.
Der Pensionsfonds beantragte beim Kammergericht in Berlin, das Landgericht II der Hauptstadt als zuständig für eine Feststellungsklage zu erklären, die sich gegen zwölf Parteien richten soll. In dem Schriftsatz, der "Bloomberg News" vorliegt, listen die Anwälte des VZB unter anderem die Apobank in Düsseldorf sowie die Hamburger Niederlassung von Forvis Mazars als Gegner auf.
Antrag richtet sich auch gegen frühere VZB-Vertreter
Der Antrag, der sich zudem gegen neun ehemalige Vertreter des VZB richtet, wurde Ende Dezember eingereicht. Ein Sprecher des Kammergerichts wollte sich nicht dazu äußern, ob ein entsprechender Schriftsatz eingegangen sei. Gerichte äußerten sich grundsätzlich erst dann zu Verfahren, wenn alle Beteiligten benachrichtigt seien, fügte er hinzu.
Sprecher von Forvis Mazars sowie der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege erklärten, ihnen sei ein solcher Antrag nicht bekannt. Die Apobank teilte mit, sie könne sich nicht zu Kundenangelegenheiten äußern, weise aber den Vorwurf zurück, für mögliche Verluste des VZB verantwortlich zu sein.
Das VZB, das die Altersversorgung von mehr als 10.000 Zahnärzten in Berlin, Brandenburg und Bremen betreut, hat Verluste von rund 1,1 Milliarden Euro bekanntgegeben. Das entspricht etwa der Hälfte des Ende 2024 verwalteten Vermögens von rund 2,2 Milliarden Euro.
Vorwürfe gegen Berater und Abschlussprüfer
Das Versorgungswerk hatte die Apobank mit der Beratung zu Anlagerisiken beauftragt und wirft dem Institut nun vor, diese Pflichten verletzt zu haben. Forvis Mazars war Abschlussprüfer des VZB und habe darüber hinaus zu einzelnen Vermögenswerten beraten, dabei jedoch "Gefälligkeitsgutachten" erstellt, heißt es in der Antragsschrift.
Nach Auffassung des VZB kommt zudem eine Haftung des Landes Berlin in Betracht, da die zuständige Senatsverwaltung das Versorgungswerk nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beaufsichtigt habe.
Beispiel für breitere Krise bei Versorgungseinrichtungen
Der Fall des VZB gilt als bislang extremstes Beispiel einer schleichenden Krise, die mehrere deutsche Versorgungseinrichtungen erfasst hat. Diese hatten verstärkt in riskante Finanzanlagen investiert, um die durch jahrelange Niedrigzinsen geschmälerten Renditen auszugleichen. Einige dieser Strategien führten seit der Zinswende zu erheblichen Verlusten.
Riskante Investments und hohe Abschreibungen
Das VZB investierte unter anderem in Hotels, Ferienanlagen und Start-up-Unternehmen, darunter einen digitalen Versicherer sowie eine Garnelenzucht. Insolvenzen einzelner Beteiligungen führten zu Verlusten von 274 Millionen Euro. Zusätzlich wurden auf die zwölf größten Beteiligungen Abschreibungen von insgesamt 791 Millionen Euro vorgenommen, wie aus einer internen Präsentation hervorgeht, die "Bloomberg" vorliegt.
"Unzulässigkeit der Darlehensvergaben offenkundig"
Rund ein Drittel der vom VZB verwalteten Vermögenswerte bestand aus Krediten und Schuldscheinen. Da die Empfänger nicht kreditwürdig gewesen seien oder Sicherheiten fehlten, seien diese Anlagen unzulässig gewesen, argumentiert das Versorgungswerk. Forvis Mazars und die Apobank, die die Risiken hätten prüfen müssen, hätten Alarm schlagen müssen.
"Hätte der Abschlussprüfer auch nur einzelne wenige stichprobenhafte Untersuchungen aus der Vielzahl von Darlehen vorgenommen, wäre ihm sofort und unmittelbar, weil offenkundig, die Unzulässigkeit der Darlehensvergaben aufgefallen", erklärten die Prozessvertreter des VZB. (mb/Bloomberg)















