Viele Marktteilnehmer schauen auf die vierteljährlich veröffentlichten Statistiken zum Vermittlerregister der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Die Zahlen geben Auskünfte über die Entwicklung der einzelnen gewerblichen Beratergruppen wie etwa Finanzanlagen-, Versicherungs- und Immobiliardarlehensvermittler. Allerdings handelt es sich bestenfalls um Näherungswerte, wie Branchenkenner schon lange betonen. Warum aber ermöglicht die DIHK-Statistik nur einen groben Überblick über die Vermittlerbranche?

Letztlich ist die Antwort auf die Frage einfach: Ziel des Registers ist es nicht, einen Marktüberblick zu geben, sondern Verbraucher darüber zu informieren, ob ihr Berater wirklich die erforderliche Erlaubnis hat. Das geht klar aus Paragraf 11a Absatz 1 GewO hervor: "Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen", heißt es dort.

Nur wenige Infos
Das Register führt also nur die Erlaubnisinhaber mit Namen und Adresse auf, je nach Erlaubnis die an der Beratung Mitwirkenden sowie bei Kapitalgesellschaften die gesetzlichen Vertreter. Weitere Informationen, etwa zur Größe des Betriebs oder zur Zugehörigkeit zu einer Unternehmensgruppe oder einem Vertrieb, werden nicht gegeben.

Problematisch für die Nutzung des Registers zu Analysezwecken ist bereits, dass dessen Systematik zu Verzerrungen der quantitativen Angaben führt. Kapitalgesellschaften, egal ob sie eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34d, 34f oder 34i Gewerbeordnung (GewO) haben, werden in der Statistik wie natürliche Personen nur einmal erfasst. Ihre gesetzlichen Vertreter werden zwar genannt, deren Zahl fließt aber nicht in die Statistik ein.

Weitere Verzerrungen
Bei Personengesellschaften zählen dagegen in der Statistik alle Erlaubnisinhaber. Personengesellschaften selbst tauchen dort nicht auf, da sie gewerberechtlich nicht anerkannt sind. Das führt etwa bei einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) mit drei Inhabern zu drei Nennungen in der Statistik, bei einer Kapitalgesellschaft, für die genauso viele gesetzliche Vertreter in der Beratung tätig sind, aber nur zu einer. Doch das ist keinesfalls die einzige Unschärfe. Es kann sein, dass ein Makler eine GmbH führt und dazu noch eine Einzelerlaubnis hat – und so doppelt im Register gezählt wird.

Schwierig wird es auch, wenn eine Gesellschaft mehrere Tochterfirmen hat, deren Berater für mehrere dieser Unternehmen tätig sind; es handelt sich faktisch also um einen Betrieb. Das ist etwa der Fall bei einem großen deutschen Finanzanlagenvermittler: Er taucht im Register der 34f-Vermittler insgesamt vier Mal unter verschiedenen Firmennamen auf – und fließt dementsprechend auch vier Mal in die Statistik ein.

Doppelte Erlaubnis
Einen Überblick über den Versicherungsvermittlermarkt erschwert das Register noch aus einem anderen Grund: "Es kommt vor, dass ein Gewerbetreibender sowohl als Versicherungsmakler als auch als Versicherungsvertreter, also in verschiedenen selbstständigen Rechtsformen, tätig ist. Dann fließt sowohl die natürliche als auch die juristische Person, in der der Gewerbetreibende tätig ist, in die Statistik ein", erklärt Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht bei der DIHK. Der Vermittler müsse gegenüber dem Kunden auf seinen jeweiligen Status hinweisen. Dazu kommen andere Verzerrungen – wie etwa die Tatsache, dass viele Berater keine freien Vermittler sind, sondern zu Finanzvertrieben gehören. (jb)


In der aktuellen Ausgabe 4/2025 von FONDS professionell finden Sie ab Seite 298 einen ausführlichen Artikel zum DIHK-Vermittlerregister. Nach Anmeldung können Sie den Text auch hier im E-Magazin lesen.