Die Finanzaufsicht Bafin hat am 25. Januar 2023 den Entschädigungsfall für die North Channel Bank festgestellt, wie die Behörde mitteilte. Das Mainzer Institut sei nicht mehr in der Lage, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen. Bereits am 19. Januar 2023 hatte die Behörde daher beim Amtsgericht Mainz einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die North Channel Bank gestellt, das mittlerweile auch offiziell eröffnet wurde. Die Bank ist aber sehr klein und gilt als nicht systemrelevant. 

Der Grund für diese Schritte ist die Verwicklung der North Channel Bank in sogenannte Cum-Ex-Transaktionen. Im Zusammenhang mit diesen Geschäften machen dänische und belgische Steuerbehörden Schadensersatz von 176 Millionen Euro geltend. Eine einvernehmliche Lösung, die bis zuletzt zwischen der Bank und den Steuerbehörden verhandelt wurde, konnte nicht erreicht werden. Das 1924 einst unter dem Namen Bankhaus Oswald Kruber gegründete Institut ging pleite – die Bafin griff vor knapp zwei Wochen ein und schloss es für den Kundenverkehr. 

Doppelte Sicherung
Die Gelder der nur noch rund 500 Bankkunden sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an. Mit der Feststellung des Entschädigungsfalles durch die Bafin kann die EdB nun die Ansprüche von Kunden prüfen und sie bis zu einer Höhe von 100.000 Euro entschädigen. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) wird den Teil der Einlagen entschädigen, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht – und zwar bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze von maximal fünf Millionen Euro für Privatkunden. (jb)