Zoff um Stornozeit bei AVD – Verbände kritisieren Bafin
Bafin-Direktorin Julia Wiens hat Versicherer vor einigen Risiken im Zusammenhang mit der Vertriebsvergütung des neuen Altersvorsorgedepots gewarnt. Eine ihrer Schlussfolgerungen hat nun Kritik der Vermittlerverbände AfW und BVK hervorgerufen.
Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung sieht Überlegungen zu längeren Stornohaftungszeiten im Zuge des kommenden Altersvorsorgedepots (AVD) kritisch – ebenso der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Anlass sind aktuelle Aussagen von Julia Wiens, Exekutivdirektorin für die Versicherungsaufsicht bei der Bafin. Wiens hatte in einem hauseigenen Interview der Behörde darauf hingewiesen, dass die bislang üblichen fünf Jahre Stornohaftung unter den neuen Regeln für das AVD unter Umständen nicht mehr ausreichen könnten.
Zur Erinnerung: Wiens warnte in dem Beitrag vor Refinanzierungsproblemen der Gesellschaften wegen der branchenüblichen Einmalprovisionen für Vermittler bei Vertragsabschluss. Versicherer finanzieren Kosten üblicherweise vor, auch Vermittlervergütungen. "Versicherungsnehmer können ihren Vertrag jedoch vorzeitig beenden. Es kann passieren, dass zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung eine gezahlte Einmalprovision noch nicht refinanziert ist. Um dieses Risiko zu reduzieren, vereinbaren die Versicherer üblicherweise Stornohaftungszeiträume mit den Vermittlern", so Wiens.
Bafin fürchtet Refinanzierungsrisiko
Das neue AVD erleichtert aber einen Anbieterwechsel, gleichzeitig müssen Versicherer in den neuen Produkten die angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten über die gesamte Ansparphase verteilen – letztlich ein Zillmerungsverbot. "Es dauert somit länger, bis eine gezahlte Einmalprovision refinanziert ist. Dadurch steigt das Refinanzierungsrisiko", so Wiens.
"Das heißt beispielsweise, dass Versicherer Einmalprovisionen ausreichend vorsichtig festlegen müssen. Und zwar mit Blick auf deren Höhe und mit Blick auf die Dauer des Stornohaftungszeitraums. Bisher ist bei Lebensversicherern ein Stornohaftungszeitraum von fünf Jahren üblich. Das wird der neuen Risikolage unter Umständen nicht gerecht", gibt Wiens zu bedenken – und ruft damit die Kritik der Vermittler hervor.
AfW: Kein verlängertes Rückforderungsrisiko
"Die Bafin beschreibt zunächst ein nachvollziehbares Refinanzierungsrisiko der Versicherer. Daraus darf aber nicht reflexartig ein verlängertes Rückforderungsrisiko für Vermittlerinnen und Vermittler werden", erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. Gerade mit Blick auf die Ziele der Altersvorsorgereform wäre eine Verlängerung der Stornohaftung problematisch. Die Reform soll Anbieterwechsel erleichtern und gleichzeitig verhindern, dass Vergütungsinteressen einer am Kundeninteresse orientierten Beratung entgegenstehen.
"Wenn ein Vermittler bei einem für den Kunden sinnvollen Anbieterwechsel noch nach vielen Jahren mit der Rückzahlung seiner Vergütung rechnen müsste, schafft man genau den falschen wirtschaftlichen Anreiz", sagt Wirth und ergänzt: "Wer vergütungsgetriebene Beratung verhindern will, sollte keine Regelungen etablieren, die selbst neue Vergütungsanreize gegen einen Anbieterwechsel setzen könnten."
BVK: Falsches Signal
"Die geplante Verlängerung der Stornohaftung wäre das völlig falsche Signal", kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. "Versicherungsvermittler dürfen nicht zu den Leidtragenden einer Reform werden, die ausdrücklich mehr Wechselmöglichkeiten und Flexibilität für Verbraucher schaffen soll. Wer Anbieterwechsel erleichtert, kann nicht gleichzeitig die Haftungsrisiken der Vermittler ausweiten." Die Altersvorsorgereform dürfe nicht auf dem Rücken des Versicherungsvertriebs finanziert werden.
Der Verband fordert die Bafin auf, von entsprechenden Überlegungen Abstand zu nehmen und die Bedeutung der Vermittler für die private Altersvorsorge anzuerkennen. Gerade in Zeiten wachsender Versorgungslücken brauche Deutschland mehr kompetente Beratung und nicht zusätzliche Belastungen für diejenigen, die sie täglich leisten. (jb)














