Die Finanzaufsicht Bafin reagiert auf zahlreiche Beschwerden von Anlegern, die sich über zähe Depotübertragungen beklagen: Künftig sollen Wertpapiere grundsätzlich binnen drei Wochen von einer Bank auf die andere übertragen werden. Das geht aus einem Frage-Antwort-Katalog (FAQ) zu den Mifid-II-Wohlverhaltensregeln hervor, den die Behörde aktualisiert hat.

"Depotaufträge sind grundsätzlich unverzüglich auszuführen", ist dort zu lesen. Dies ergebe sich aus Paragraf 69 Absatz 1 Nummer 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). "Ein Depotauftrag soll innerhalb von längstens drei Wochen ausgeführt werden. Sofern ein Depotübertrag innerhalb von drei Wochen nicht möglich ist, übermittelt das beauftragte Institut dem Kunden nach Ablauf der drei Wochen unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen, eine Zwischennachricht, in der es auch den Grund für die Verzögerung darlegt." Hierfür verweist die Bafin auf einen Rechtsakt der Europäischen Union (Art. 67 Abs. 1 Buchstabe c) DelVO 2017/565).

Während des Depotübertrags ist ein Handel kaum möglich
Vor allem 2020 und 2021, aber auch in diesem Jahr hätten sich viele Anleger bei der Bafin darüber beschwert, dass die Bearbeitung von Depotüberträgen bei Banken und Brokern sehr lange dauerte, berichtet die Bundesanstalt (FONDS professionell ONLINE berichtete). Verzögerungen seien insbesondere bei stärkeren Marktbewegungen sehr unerfreulich, schließlich ließen sich die Wertpapiere während der Bearbeitung des Depotübertrags nicht oder nur sehr eingeschränkt handeln.

Um die Verbraucher besser zu schützen, sei es unerlässlich, den Instituten zeitliche Vorgaben zu machen, erklärt Thorsten Pötzsch, der die Wertpapieraufsicht leitet. "Wenn Institute aus selbstverschuldeten organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, Kundenwertpapiere zügig zu übertragen, dann ist dieser Umstand inakzeptabel", sagt der Exekutivdirektor.

Eingehende Prüfung angekündigt
Die Bafin prüfe eingehend, ob die Anforderungen an die Bearbeitung von Depotüberträgen eingehalten werden. "Insbesondere kontrolliert die Aufsicht, ob die Institute geeignete Maßnahmen ergreifen, um einen Rückstau bei der Bearbeitung von Depotüberträgen zu verhindern", teilt die Behörde mit. "Ist ein Institut nicht in der Lage, Depotüberträge in angemessener Zeit zu bearbeiten, prüft die Bafin, ob dies auf organisatorische Gründe, etwa auf fehlende Ressourcen, zurückzuführen ist." (bm)


Den vollständigen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) zu den Mifid-II-Wohlverhaltensregeln finden Sie hier (externer Link).