EU-Kommissionsbeschluss steht: IDD startet später
Die europäische Versicherungsbranche bekommt, was sie wollte. Die Rede ist von einer faktischen Startverschiebung für die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD. Die EU-Kommission folgt hierbei einem Vorschlag des Parlaments – ausnahmsweise, wie die Behörde betont.
Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD startet später. Die EU-Kommission plant, einen Vorschlag des EU-Parlaments sowie der Mitgliedstaaten zur verschobenen Anwendung der Richtlinie vom 23. Februar auf den 1. Oktober 2018 anzunehmen (FONDS professionell ONLINE berichtete). Damit ist zugleich ein weiteres, in der Branche vieldiskutiertes Problem vom Tisch, das entstanden wäre, falls die begleitende Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) nicht bis Ende kommenden Februar fertiggestellt wäre. Denn danach sieht es derzeit aus. So aber entsteht aller Voraussicht nach kein rechtliches Vakuum.
Für die Verschiebung der Anwendung ist formell ein neuer Gesetzesvorschlag der Kommission nötig, der dann vom EU-Parlament und dem EU-Ministerrat angenommen werden muss. Ein Termin für die Veröffentlichung des Gesetzes steht zwar noch nicht fest, die Kommission arbeite aber mit Hochdruck daran, dass dies rechtzeitig vor dem ursprünglich anvisierten IDD-Start Ende Februar 2018 geschieht, wie ein Sprecher der Kommission FONDS professionell ONLINE auf Anfrage mitteilte.
Kleinere Versicherer hinken bei organisatorischer Umsetzung zu weit hinterher
In einem Statement, das der Redaktion vorliegt, betont die Brüsseler Behörde, dass dieser Schritt eine Ausnahme sei. "Unsere Präferenz war, dass wir ein termingerechtes Inkrafttreten stark bevorzugt hätten", schreibt die Kommission. Dabei ist zu beachten, dass die EU-Staaten die Richtlinie weiterhin bis zum 23. Februar in nationales Recht umsetzen müssen. Der Branche wird aber bis Anfang Oktober Zeit gegeben, die neuen Regeln zu implementieren.
Die Kommission begründet ihre Entscheidung zur Verschiebung offiziell damit, dass den Gesellschaften zwar rechtzeitig die nötigen Detailinformationen für die Umsetzung der IDD, wie die Delegierten Rechtsakte, zur Verfügung gestellt worden wären. Dennoch hätte ein Teil der Versicherer die neuen Regeln nicht rechtzeitig implementieren können. Dies treffe insbesondere auf kleinere Versicherer zu, die nicht über die notwendigen organisatorischen Ressourcen verfügten. (jb)