Fehlende Infos zu Riester: Bafin verhängt Geldbuße gegen Sutor Bank
Wertpapierdienstleister müssen Kunden eindeutig über Interessenskonflikte und die Aufzeichnung von Telefongesprächen informieren. Machen sie das nicht, drohen Geldbußen. So erging es nun der Sutor Bank.
Die Finanzaufsicht Bafin hat Geldbußen in Höhe von 702.500 Euro gegen die Sutor Bank verhängt. Das Kreditinstitut hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der die Mifid-II-Richtlinie ergänzende EU-Verordnung 2017/565 verstoßen, begründet die Behörde den Schritt.
Konkret hatte die Bank in den Jahren 2020 und 2021 Kunden nicht eindeutig darüber informiert, dass sie mit damals möglichen Vertragsänderungen für von ihr angebotene Riester-Altersvorsorgeprodukte ein Eigeninteresse verfolgte – es gab damit einen Interessenskonflikt im Rahmen der Finanzportfolioverwaltung. Zudem habe das Institut diese Kunden nicht auf die mit den Änderungen verbundenen wirtschaftlichen Risiken hingewiesen. Das schreibe Paragraf 63 Absatz 2 Satz 2 WpHG aber vor.
Bußen in Millionenhöhe möglich
Ferner hatte das Geldhaus Kunden nicht ausreichend über die Aufbewahrungsdauer der Aufzeichnung von Telefongesprächen informiert. Dazu sei das Institut nach Paragraf 83 Absatz 5 WpHG in Verbindung mit Artikel 76 Absatz 8 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 verpflichtet gewesen. Die Bafin betont, dass sie jeden dieser drei Verstöße mit einer Geldbuße von jeweils maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes ahnden kann. (fp)














