Die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) soll "nach derzeitiger Planung" am Freitag, 15. März 2019, im Bundesrat beschlossen werden. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE mit. Kurz darauf ist mit einer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zu rechnen – und womöglich mit einem sofortigen Inkrafttreten.

"Zum Entwurf der Verordnung zur Änderung der FinVermV ist eine Vielzahl von Stellungnahmen eingegangen, die derzeit ausgewertet werden", heißt es in der Antwort des Ministeriums. Eine Beteiligung des Bundestages sei nicht erforderlich.

Ohne Übergangsfrist treten die neuen Regeln sofort in Kraft
Mit dem neuen Stichtag zeichnet sich nun ab, ab wann wesentliche Regeln der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II auch für gewerbliche Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater gelten werden. Aktuell verfügen gut 38.000 Finanzberater über eine entsprechende Erlaubnis gemäß Paragraf 34f respektive 34h Gewerbeordnung (GewO). Sie arbeiten aktuell auf Basis der "alten" FinVermV, die eigentlich längst an die Mifid-II-Vorgaben hätte angepasst werden müssen. Doch es kam immer wieder zu Verzögerungen. Erst Anfang November dieses Jahres legte das Ministerium einen Entwurf für eine Novelle vor (FONDS professionell ONLINE berichtete ausführlich).

Die Verbände hatten bis 22. November Zeit zu Stellungnahmen. Auf Kritik stießen unter anderem die geplanten Vorgaben zur Aufzeichnung von Telefongesprächen und das Fehlen einer Übergangsfrist: Dem Entwurf zufolge sollen die neuen Regeln unmittelbar nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gelten. Diese dürfte schon wenige Tage nach der Behandlung im Bundesrat erfolgen. Fügen die beteiligten Ministerien oder der Bundesrat in die Endfassung der neuen FinVermV also nicht doch noch eine Übergangsfrist ein, müssen die Vermittler und Berater wohl schon Ende März nach den verschärften Vorgaben arbeiten. (bm)