Mit dem Jahreswechsel ändert sich die Systematik, mit der der Kölner Vermögensverwalter Flossbach von Storch die erfolgsabhängige Gebühr seiner Multi-Opportunities-Strategie berechnet. Die Methode werde "im Interesse der Anleger" angepasst, heißt es in einer Mitteilung an die Investoren. In Summe mag das zutreffen, einige Detail-Änderungen fallen aber zu Lasten der Anleger aus.

"Wir haben uns bei der Anpassung vornehmlich an den Musterkostenbausteinen der Bafin für deutsche Fonds orientiert", erläutert Markus Müller, Vorstand der Luxemburger Gesellschaft Flossbach von Storch Invest, im Gespräch mit FONDS professionell ONLINE. Weil die Flossbach-Fonds in Luxemburg aufgelegt wurden, sind die Bafin-Vorgaben für sie eigentlich nicht relevant. Allerdings ist Deutschland der größte Absatzmarkt für den Vermögensverwalter. "Deshalb orientieren wir uns auch an den dort geltenden regulatorischen Gepflogenheiten", so Müller.

Fast 25 Milliarden Euro
In Summe verwaltet der Kölner Asset Manager fast 25 Milliarden Euro in seiner Flaggschiffstrategie. Das "Original" FvS Sicav Multiple Opportunities bringt mittlerweile 16,6 Milliarden Euro auf die Waage, die international vertriebene "Kopie" FvS Multiple Opportunities II kommt auf 8,2 Milliarden Euro. Für 15 der insgesamt 17 Anteilsklassen dieser beiden Fonds wird eine erfolgsabhängige Gebühr fällig.

Die Performance-Fee dieser Fonds macht bis zu zehn Prozent der Wertentwicklung aus, sofern ein vorheriger Verlust ausgeglichen wurde ("High-Watermark"). Bislang wird die Gebühr quartalsweise in Rechnung gestellt. Allein in den sechs Monaten von Anfang Oktober 2018 bis Ende März 2019 vereinnahmte der Kölner Vermögensverwalter für das Multiple-Opportunities-Original so 49,2 Millionen Euro an Erfolgshonorar, geht aus dem jüngsten Halbjahresbericht des Fonds hervor. Hinzu kommen weitere 22,2 Millionen Euro aus dem Multiple Opportunities II.

Jährliche statt quartalsweise Abrechnung
Zumindest bei volatilen Märkten könnte diese Summe künftig womöglich niedriger ausfallen. Ab dem kommenden Jahr wird die Performancegebühr nämlich nicht mehr quartalsweise abgerechnet, sondern jährlich. Nach einem plötzlichen Kurseinbruch fällt für den Fondsmanager dann nicht mehr nur die Erfolgsgebühr eines Quartals weg, sondern womöglich die für komplette zwölf Monate. Aus Sicht der Investoren ist diese Änderung also zu begrüßen.

Das trifft auf den ersten Blick auch auf eine zweite Anpassung zu: Künftig darf die erfolgsabhängige Gebühr maximal 2,5 Prozent des durchschnittlichen Volumens der jeweiligen Anteilsklasse ausmachen. Eine solche Obergrenze gab es vorher nicht. In der Praxis spielt dieser "Cap" aber wohl keine Rolle: Beim aktuellen Volumen der Strategie wäre die Performance-Fee erst bei gut 600 Millionen Euro gedeckelt. "Die Obergrenze kommt nur in Jahren mit außergewöhnlich hoher Performance zum Tragen, so wie 2009 beispielweise", räumt Müller ein.

"High-Watermark" gilt nur noch fünf Jahre lang
Von Nachteil für Anleger ist eine weitere Änderung. Aktuell gilt die "High-Watermark" bei Flossbach zeitlich unbeschränkt. Das heißt: Sollte der Fonds unerwartet abstürzen und erst nach zehn Jahren ein neues Hoch markieren, fließt auch erst in zehn Jahren wieder eine Erfolgsgebühr. Künftig blickt der Anbieter für die Berechnung der Performance-Fee nur noch fünf Jahre zurück. Theoretisch ist also denkbar, dass ein Anleger fünf Jahre nach einem Crash wieder eine erfolgsabhängige Gebühr zahlen muss, obwohl sein Einstandspreis noch nicht wieder erreicht wurde. "Die Fünfjahresfrist ist Teil der Bafin-Musterkostenbausteine", sagt Müller. "Wir wollten uns auch in diesem Punkt am in Deutschland üblichen Standard orientieren."

Die praktische Relevanz dieser Änderung ist allerdings nicht allzu groß. Denn ein Asset Manager, der eine "ewige" High-Watermark versprochen hatte, könnte nach einem Crash einfach die aktuelle Anteilsklasse schließen und frisches Geld in eine neue Tranche fließen lassen, um in Zukunft wieder Aussicht auf eine Erfolgsgebühr zu haben. Die Bafin hat die Fünfjahresfrist wohl auch deshalb in ihr Muster geschrieben, um solche Ausweichstrategien zu vermeiden.

Die Performance-Fee wird künftig "kristallisiert"
Ein echter, wenn auch kleiner Nachteil für Anleger geht von zwei weiteren Detailanpassungen aus: Zum einen wird die Performance-Fee künftig "kristallisiert", zum anderen wird bei der Berechnung der Rückstellungen von einem Netto- auf das Bruttoprinzip umgestellt.

Um diese Änderungen zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, dass die Erfolgsgebühr nicht auf einen Schlag ausbezahlt wird, sonst würde der Fondskurs ja von einem auf den anderen Tag deutlich sinken. Vielmehr wird hierfür eine Rückstellung gebildet, die bei guter Performance täglich steigt – und bei schlechter Wertentwicklung entsprechend reduziert wird.

Verkauft ein Anleger seine Stücke unterjährig, entrichtet er gewissermaßen "seinen" Anteil an der Performance-Fee, da diese über die tägliche Rückstellung schon im Fondspreis berücksichtigt ist. Bislang schreibt Flossbach von Storch diesen Teil der Performancegebühr dem Fonds gut. Davon profitieren de facto alle Anleger, die dem Sondervermögen treu bleiben. Für die Investoren ist das zwar positiv, sonderlich verbreitet ist dieses Vorgehen allerdings nicht. Üblicher ist die "Kristallisierung", was in diesem Zusammenhang bedeutet, dass der Asset Manager diesen Teil der Erfolgsgebühr direkt vereinnahmt. Das wird ab 2020 auch Flossbach von Storch so handhaben.

Brutto- statt Nettoprinzip
Nachteilig, für den einzelnen Anleger aber kaum spürbar, wird auch die Umstellung vom Netto- auf das Bruttoprinzip sein. Derzeit wird die erwähnte tägliche Rückstellung noch von der Wertentwicklung des Fonds abgezogen, bevor die Performance-Fee berechnet wird. Künftig bleibt sie außen vor. Weil unter dem Strich weniger Kosten berücksichtigt werden, fällt die erfolgsabhängige Gebühr bei sonst gleichen Voraussetzungen künftig im Schnitt also einen Hauch höher aus – eine positive Wertentwicklung vorausgesetzt. "Wichtig für Anleger ist, dass auch in Zukunft die laufenden Kosten in der Anteilspreisentwicklung enthalten sind, bevor die Erfolgsgebühr berechnet wird", betont Müller.

Unter dem Strich werden Anleger durch das neue Verfahren wohl geringer belastet als bisher. Müller: "Die Umstellung von der quartalsweisen auf die jährliche Berechnung ist unseres Erachtens die wichtigste Änderung – und positiv aus Kundensicht." (bm)