Hamburg-Trust-Investoren bekommen Recht auf Entschädigung
Anleger der beiden US-Immobilienfonds "Finest Selection 1" und "Finest Selection 2", die das Emissionshaus Hamburg Trust in den Jahren 2007 und 2009 aufgelegt hat, können aufatmen. Nach mehreren Jahren Streit vor Gericht ist ihnen nun ein Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt worden.
Mit Beschluss vom 23. Juni 2020 (Az. II ZR 323/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein vorausgegangenes Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az. 1 U 3/17) nicht zur Revision zugelassen, womit die klagenden Anleger definitiv Recht bekommen. Die Kläger hatten in die vom Emissionshaus Hamburg Trust aufgelegten US-Immobilienfonds "Finest Selection 1" und "Finest Selection 2" investiert, die jedoch durch eine unplanmäßige Umstrukturierung erheblich an Wert verloren haben. Vor Gericht hatten die Anleger Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht, und der BGH hat ihnen diesen nun per Beschluss in vollem Umfang zuerkannt – nach einem langen und zähen Rechtsstreit.
Um den etwas verzwickten Fall zu verstehen, ist es gut, einen Blick in die Vergangenheit zu werfen: Zwischen 2007 und 2010 beteiligten sich Anleger mit rund 60 Millionen US-Dollar über ein deutsches KG-Modell an den beiden Fonds der amerikanischen Vermögensverwaltungsgesellschaft Paramount, die damals zur Otto-Gruppe gehörte. Der prominente Wirtschaftskapitän Werner Otto war auch das werbewirksame Zugpferd bei der Akquise der Anlegergelder: "Die Schwestergesellschaft des Otto Versands und des Hamburger Projektentwicklers ECE ist heute ein angesehenes Immobilienunternehmen und Eigentümer von hochwertigen und auch international bekannten Bürogebäuden der A-Klasse in New York", hieß es damals im Emissionsprospekt.
Signifikanter Wertverlust
Als Otto 2011 starb, wurden sowohl Paramount als auch die Fonds samt Immobilien in einen US-REIT, eine Immobilien-AG nach amerikanischem Recht, eingebracht. Beim Börsengang des REIT erlitten die Fondsanteile einen signifikanten Wertverlust von rund 45 Prozent, angeblich aufgrund üblicher Kosten für einen Börsengang und erforderlicher Wertabschläge bei den Immobilien.
Brisant an der Sache ist, dass der langjährige Geschäftsführer von Paramount, Albert Behler, zum Zeitpunkt des Börsengangs über eine Mehrheitsbeteiligung bestimmenden Einfluss auf Hamburg Trust hatte, die Prospekte über diesen Interessenskonflikt aber nicht aufklärten. Auf Grund der mangelnden Informationen hatte das Hanseatische Oberlandesgericht schon 2018 den Investoren vollumfänglichen Schadensersatzanspruch zuerkannt. Weil der BGH eine Revision abgelehnt hat, wird dieses Urteil jetzt rechtskräftig.
Über 80 weitere Anleger-Verfahren
Hamburg Trust war auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE zu keiner Stellungnahme bereit und verwies darauf, dass das Verfahren noch laufe. "Momentan laufen noch für über 80 weitere Anleger-Verfahren", bestätigt Peter Friedenauer von Hörtkorn Finanzen. Der bankenunabhängige Sachwerteberater hat 2015 auf erste Anlegerinformationen zum Börsengang reagiert und juristischen Widerstand initiiert. "Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs dürften all diese Verfahren erfolgreich enden", ergänzt Friedenauer. (tw)