Neuer EdW-Fall: Probleme bei bayerischem Vermögensverwalter
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen hat eine neue Akte auf dem Tisch: Diesmal muss sie sich mit möglichen Ansprüchen der Kunden eines Vermögensverwalters aus dem bayerischen Emmering befassen.
Die Finanzaufsicht Bafin hat den Entschädigungsfall für die Finanzberatung Günther Hallmeier e.K. aus Emmering bei München festgestellt. "Das Institut war nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen", heißt es in einer Mitteilung der Bonner Behörde. "Es besteht auch keine Aussicht auf eine spätere Erfüllung."
Bereits am 21. Oktober hatte die Bafin die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Der Fall liegt nun bei der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese sichert die Verbindlichkeiten von Instituten gegenüber ihren Kunden in Höhe von 90 Prozent bis maximal 20.000 Euro.
Wenige Anleger betroffen
Weder die Bafin noch die EdW äußern sich zu den Hintergründen der Entscheidung. Hallmeier selbst teilte FONDS professionell ONLINE auf Anfrage nur mit, er äußere sich auf Rat seines Anwalts derzeit nicht in der Öffentlichkeit zum Sachverhalt.
Den Angaben eines EdW-Sprechers zufolge sind wohl nur zehn Anleger betroffen. Überhaupt sei der Kundenkreis von Hallmeier sehr klein gewesen. Die Berliner Einrichtung geht von deutlich weniger als 50 Personen aus, die Hallmeier betreute.
Ähnliche Formulierung wie beim Entschädigungsfall Wolfgang Müller e.K.
Die von der Finanzaufsicht als Begründung für die Feststellung des Entschädigungsfalls gewählte Formulierung erinnert an den Entschädigungsfall Wolfgang Müller e.K. (FONDS professionell ONLINE berichtete). Ob es sich tatsächlich um einen ähnlich gelagerten Fall handelt, ist allerdings völlig offen.
Der Kölner Vermögensverwalter Wolfgang Müller hatte nach Informationen von FONDS professionell ONLINE mindestens einen Kunden aufgefordert, eine Anlagesumme direkt auf sein eigenes Konto und nicht auf das Konto des Kunden bei der Depotbank einzuzahlen. Eine solche Aufforderung ist ein Verstoß gegen das Kreditwesengesetz, das Finanzportfolioverwaltern die direkte Annahme von Kundengeldern verbietet. Ohne einen solchen Verstoß sei es kaum erklärbar, wie ein Vermögensverwalter überhaupt "Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften" aufbauen könnte, meint der Siegburger Rechtsanwalt Hartmut Göddecke in einer allgemeinen Einschätzung ohne Bezug auf den konkreten Fall. (jb)












