Reform der Betriebsrente: Parlament auf der Zielgeraden
Der Gesetzentwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2.0) dreht seine parlamentarischen Runden. Der aktuelle Stand wurde vergangene Woche auf einer Fachtagung beleuchtet. Wichtige Neuerungen sollen am 1. Januar in Kraft treten, die verbesserte Geringverdiener-Förderung noch nicht.
Seit Anfang September liegt der Gesetzentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG 2.0) vor. Während der parlamentarischen Sommerpause hatten die zuständigen Bundesministerien für Arbeit und Soziales (BMAS) respektive Finanzen (BMF) den Referentenentwurf zur Anhörung an die Verbände verschickt.
Inzwischen hat der Entwurf die erste Lesung im Bundestag und eine weitere Verbände-Anhörung am 10. November hinter sich. "Damit geht der Gesetzentwurf auf die parlamentarische Zielgerade", sagte Thomas Kaulisch vergangene Woche auf einer Betriebsrenten-Fachtagung in Berlin. "Wir hoffen, die Gesetzgebung zusammen mit dem Rentenpaket und der Aktivrente – wie im Koalitionsausschuss verabredet – bis zum Jahresende abzuschließen", so der Leiter der Fachabteilung Sozialversicherung/Alterssicherung im BMAS weiter.
Betriebsrente in deutlich mehr Firmen pushen
Das BRSG 2.0 enthält rund 30 Einzelmaßnahmen im Arbeits-, Steuer- und Finanzaufsichtsrecht, erinnerte Kaulisch, der auf der Tagung BMAS-Staatssekretärin Lilian Tschan (SPD) vertrat. Der Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf freiwilliger Basis sei mit 52 Prozent Teilnahmequote noch nicht ausgereizt. Daher sei eine verpflichtende Teilnahme aktuell keine Option.
"Die flächendeckende bAV-Verbreitung auch in kleinen Betrieben und bei Geringverdienern ist eine Herkulesaufgabe", betonte Kaulisch. Man müsse die Rahmenbedingungen insgesamt so ändern, dass erheblich mehr Beschäftigte als bisher von der Betriebsrente profitieren. Der Gesetzentwurf drehe dazu an vielen großen und kleinen Stellschrauben. "Zentral sind dabei die Öffnung tariflicher bAV-Systeme und Verbesserungen bei der steuerlichen Förderung", so der BMAS-Fachabteilungsleiter.
Geringverdiener erst ab 2027 besser gefördert
Insbesondere die Dynamisierung der Einkommensgrenze bei der Geringverdiener-Förderung könne einen Schub bringen und notwendige Planungssicherheit auch bei Lohnerhöhungen schaffen. Die Förderung sei auf Tarifverträge zugeschnitten. Sozialpartnermodelle (SPM) in der Bankenbranche sowie dem Omnibusgewerbe sehen bereits höhere Arbeitgeber-Leistungen für Beschäftigte unterhalb der Einkommensgrenze vor, erinnerte Kaulisch.
Allerdings sieht das Gesetz höhere Förderbeträge (Arbeitgeberbeiträge bis zu 1.200 Euro jährlich pro Geringverdiener steuerlich begünstigt; aktuell 960 Euro) und die Dynamisierung der Einkommensgrenze erst mit einem Jahr Verspätung vor – zum 1. Januar 2027. Dabei soll es nach aktuellem Diskussionsstand im Parlament auch bleiben und damit auch aktuell bei der starren Einkommensgrenze von 2.575 Euro Bruttoeinkommen.
Reine Beitragszusage auch bei GEW für Unversorgte im Blick
Arbeitsrechtlicher Kern des BRSG 2.0 ist die Weiterentwicklung des SPM. "Die reine Beitragszusage (rBZ) soll mehr in die Breite kommen", so Kaulisch. Sie biete Beschäftigten höhere Betriebsrenten bei gleichzeitig hoher Sicherheit und gelebter Mitbestimmung. Für Arbeitgeber sei die Verwaltung denkbar einfach und die persönliche Haftung entfalle.
Pionierarbeit leisteten dazu die Energiewirtschaft, Chemie/Pharmazie und der Bankenbereich, aber auch die Bodenverkehrsdienste, deren Tarifvertrag jüngst für allgemeinverbindlich erklärt wurde, was weiteren Unternehmen das Andocken an das SPM erleichtert. "Mittlerweile gibt es elf SPM unter Beteiligung der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der IG BCE, auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat beschlossen, mitzumachen", so Kaulisch.
Andocken an SPM durch neues Gesetz erleichtert
Gesa Bruno-Latocha, Tarifbeauftragte der GEW, äußerte sich auf der Tagung allerdings zurückhaltend zum SPM-Abschluss. Ein Großteil der Mitglieder sei im öffentlichen Dienst (ÖD) tätig und so mit einer Beamtenversorgung beziehungsweise ÖD-Zusatzrente ausgestattet. Das SPM soll vor allem im Bereich Bildung und Erziehung außerhalb des ÖD ansetzen, wo es bisher nur 20 Prozent bAV-Durchdringung gibt. Insbesondere Beschäftigte bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und der Weiterbildung sowie an privaten Schulen und Hochschulen, mit denen die GEW Tarifverträge abschließt, sollen durch den Beitritt zu einem bestehenden SPM eine attraktive Betriebsrente bekommen.
SPM dürfen sich künftig auch für nicht-tarifgebundene Unternehmen öffnen, so der Gesetzentwurf. "Sie werden für alle offen sein, die in den Zuständigkeitsbereich der abschließenden Gewerkschaft fallen, sofern beide Sozialpartner dem zustimmen", erklärte Kaulisch. Ziel des BMAS sei es, dass über kurz oder lang "alle großen Gewerkschaften ein SPM mittragen und so die Architektur für eine flächendeckende Zugangsmöglichkeit gelegt ist".
Streit um Tarifvorbehalt beim SPM
Kaulisch zeigte sich skeptisch, wenn über den Gesetzentwurf hinaus fundamentale Systemänderungen gefordert werden, wie etwa die Einführung der rBZ ohne Beteiligung der Sozialpartner. "Dann ginge Qualität verloren, für die die Sozialpartner stehen." Dagegen sieht der Eberbacher Kreis den Tarifvorbehalt bei der rBZ als strukturelles Defizit, das die bAV bremst. "Das bleibt im BRSG 2.0 unzureichend geregelt und damit für KMU sowie tarifferne Branchen der Flaschenhals", kritisierte René Döring, Rechtsanwalt und Partner bei Linklaters sowie Mitglied der im Eberbacher Kreis organisierten Rechtsanwälte, auf der Tagung. Das SPM sei damit keine Alternative für Branchen ohne Sozialpartner.
Wie auch immer: Nach Informationen des BMAS bleibt der Zeitplan für die Gesetzgebung ambitioniert. Der Bundestag dürfte sich erst Anfang Dezember in zweiter und dritter Lesung mit dem BRSG 2.0 befassen – wenn die Fraktionen der Regierungsparteien nicht stärker aufs Gaspedal treten. Letztlich muss auch noch der Bundesrat seine Zustimmung zum Gesetz geben, voraussichtlich in der letzten Sitzung vor Weihnachten (19. Dezember).
"Beim SPM ist nur noch eine Frage offen", sagte Marc Biadacz auf der Tagung. "Das besprechen wir aber hinter verschlossenen Türen", so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion weiter. Dabei geht es wohl um die Frage einer Aufweichung der Tarifbindung. (dpo)















