Picam-Anlageskandal: Vertriebschef zu mehrjähriger Haft verurteilt
Der Berliner Vermögensverwalter Picam hat 3.000 Investoren um mehr als 120 Millionen Euro betrogen. Nun hat ein Gericht den Vertriebschef von Picam wegen Betrugs zu knapp sechs Jahren Haft verurteilt.
Im Anlageskandal um den Berliner Vermögensverwalter Picam hat das Kriminalgericht Berlin-Moabit am Dienstag (25.2.) ein Urteil gefällt. Der ehemalige Picam-Vertriebschef Thomas E. muss für fünf Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, wie das "Handelsblatt" berichtet. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass die Picam-Gruppe zwischen 2007 und 2017 über ein Netzwerk an Vermittlern von 3.000 Investoren mehr als 320 Millionen Euro eingesammelt, aber nur 200 Millionen Euro wieder ausgeschüttet hat. Ob die Verteidiger von E. in Revision gehen, teilten sie auf Anfrage der Zeitung am Dienstag zunächst nicht mit.
Die Picam-Gruppe gab vor, per Handel mit Dax-Futures exorbitante Renditen von bis zu 20 Prozent jährlich erwirtschaften zu können. Dabei wurde der Zeitung zufolge auf eine "Wunder-Software" namens "Forans" verwiesen, die die Kurse von morgen prognostizieren könne. Erste Zweifel wurden bereits 2016 laut, Ende 2017 häuften sich dann die Ungereimtheiten, viele Anleger bekamen keine Rückzahlungen mehr. "Es entstand ein Geldkreislauf, und letztlich haben wir es hier mit einem Schneeballsystem zu tun", zitiert die Zeitung den Vorsitzenden Richter. Und weiter: "Das System lief bis zum Schluss (im Jahr) 2017, obwohl Herr E. wusste, dass die Erträge nicht erwirtschaftet wurden."
Drittes Verfahren abgetrennt
Das Gericht verurteilte ferner den wegen Beihilfe angeklagten Wirtschaftsprüfer Manfred E. zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. E. habe in Schreiben mehreren Gesellschaften zweistellige Renditen aus dem Picam-System bestätigt. Die Schreiben wiederum seien Anlegern als Beleg für Seriosität vorgelegt worden, so das "Handelsblatt". Die Anwälte des dritten Beschuldigten, eines Ex-Mitarbeiters von Vertriebschef E., hatten am Montag (24.2.) neue Beweise für dessen Entlastung vorgelegt. Deren Würdigung erfordert aber weitere Verhandlungstermine. Die Kammer trennte daher dieses Verfahren ab. (jb)