Police gegen Sparplan: Das Turnier der Fondsspar-Größen
FONDS professionell ONLINE lässt unter realen Bedingungen Fondssparpläne gegen fondsgebundene Versicherungen antreten: Wann lohnt sich welche Alternative – abhängig von Faktoren wie dem Ausgabeaufschlag oder der Zahl der Fondswechsel?
Caro-Kann, spanische Partie oder Damengambit: Jedes Schachturnier beginnt mit dem ersten Zug. Und jede Fondspolice und jeder Sparplan beginnt mit der ersten Beitragszahlung des Anlegers zu laufen. Wie sich die Sache dann entwickelt, hängt im Wettbewerb der Fondsspar-Größen ebenso wie im Schach entscheidend von den Stärken der Gegner ab.
FONDS professionell ONLINE veranstaltet ein kleines Turnier und lässt gegeneinander antreten: einen Sparplan auf einen thesaurierenden Aktienfonds und die Fondspolice der Allianz Invest Flex. Auch ein Sparplan auf einen thesaurierenden Mischfonds nimmt es mit dieser Police als Herausforderer auf. Und nicht zuletzt spielt der Tarif NFX3100 der Nürnberger Versicherung eine interessante Partie gegen sich selbst.
Die Spielregeln
FONDS professionell ONLINE hat für den Musterfall eines 35-jährigen männlichen Anlegers, der 32 Jahre lang jeden Monat 100 Euro einzahlt und seinen Sparer-Pauschbetrag bereits ausgeschöpft hat, die Kapitalauszahlung nach Steuern aus der genannten Fondspolicen und den entsprechenden Fondssparpläne ermittelt. Dabei hat die Redaktion mehrere Berechnungen erstellen lassen, bei denen wichtige Parameter immer wieder verändert wurden. So wurde mit Ausgabeaufschlägen in unterschiedlicher Höhe gerechnet und die Zahl der Fondswechsel abgewandelt. Dabei zeigt sich schnell, dass diese beiden Faktoren einen wesentlichen Einfluss darauf haben, welcher Spieler das Turnier der Fondsspar-Größen für sich entscheiden kann.
Zwar bringt die Fondspolice ihre beiden bekannten Stärken ein: die Steuerfreiheit in der Ansparphase, die gegenüber dem Sparplan zu einem höheren Zinseszinseffekt führt, und das Halbeinkünfteverfahren für die Besteuerung der Kapitalauszahlung. Während beim Sparplan-Sparer 25 Prozent Abgeltungsteuer anfallen, wird beim Policeninhaber die Hälfte seines Einkommensteuersatzes erhoben. Wird eine Verrentung gewählt, ergeben sich weitere Steuervorteile, doch dieses Modell ist hier unberücksichtigt geblieben.
Achtung Fondswechsel!
Der Fondssparplan wiederum punktet mit niedrigeren Kosten – vorausgesetzt, die Ausgabeaufschläge fallen nicht zu hoch an. Bei niedrigem Agio hat der Sparplan meist die Nase vorn. Das gilt zumindest, solange keine Fondswechsel vorgenommen werden. Denn dabei erzielte Erträge muss der Sparplan-Kunde versteuern. Wird im Versicherungsmantel ein Fonds getauscht, fallen hingegen keine Zahlungen an den Fiskus an.
Für das Turnier der Fondspar-Größen hat FONDS professionell ONLINE alle Vergleiche mit dem "Fondsanlagen-Optimierer" erstellt, den das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) entwickelt hat. Damit lassen sich die Ablaufleistungen von Fondspolicen und Fondssparplänen nach Steuern und Kosten ermitteln und gegenüberstellen.
Policen von sieben Versicherern
Eingeben können Vermittler sämtliche Parameter, die sie einem Produktvergleich zugrunde legen möchten – etwa Laufzeit, erwartete Fondsrendite, Ausgabeaufschlag, Einkommensteuersatz oder die Zahl der Fondswechsel. Das IVFP stellt den "Fondsanlagen-Optimierer" Versicherern zur Verfügung, die das Tool individuell mit Produktdaten speisen können. Derzeit können Fondspolicen von sieben Anbietern für Vergleiche aufgerufen werden. Ausprobieren lässt sich das Tool hier (externer Link).
Und wer sind sie nun, die Sieger und die Unterlegenen unserer Schachpartien? Um das zu erfahren – klicken Sie sich durch die Grafikstrecke oben! (am/bm)
Kommentare
Da hinkt etwas gewaltig
AntwortenBei diesem Artikel gilt es, sich doch die Zeit zu nehmen, zu reagieren. Bereits der erste Blick lässt Zweifel beim Ergebnis aufkommen. So darf aus meiner Sicht das Ergebnis und der Beitrag nicht stehen gelassen werden. Die Ergebnisse der Gegenüberstellung in Slider Abbildung 2 enthalten entweder einen Berechnungsfehler oder bedürfen der weiteren Erklärung. Die Ablaufleistung der Fondspolice (100 Euro, 32 Jahre, 5% p.a.) mit 61.829 Euro (vor Steuern) ist gemäß Rechenkern der Gesellschaft nachvollziehbar. Da beim Fondssparplan keine näheren Angaben zur Renditeberechnung gemacht werden, kann man von der BVI Methode ausgehen. Berechnet man einen Fondssparplan mit 100 Euro monatlich über 32 Jahre, mit der gleichen Rendite von 5% p.a. erhält man als Ergebnis ein Endkapital von 92.787 Euro (ohne Ausgabeaufschlag, 65 Euro Depotführungsgebühr p.a., vor Steuern). Wie das Ergebnis in der o.g. Abbildung in Höhe von 62.395 Euro zustande kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Möglicherweise wurden bereits Steuern berücksichtigt. Beim Begriff der Ablaufleistung spielen Steuern jedoch noch keine Rolle. Selbst dann wäre die Berechnung nicht nachvollziehbar. Weiterhin sei angemerkt, dass sowohl in diesem radaktionellen Beitrag als auch auf der Internetseite des IVFB die Abgeltungssteuerfreiheit der Fondspolice während der Ansparphase als wesentlicher Vorteil gegenüber dem Fondssparplan herausgekehrt wird. Dieser ist aber ausgehend von KEINEM Fondswechsel während der Sparphase selbst mit der Investmentsteuerreform marginal. Interessant erscheint auch, dass ein großes Augenmerk auf den Ausgabeaufschlag als Kostenfaktor der Investmentfonds gelegt wird. Dieser ist freilich von Bedeutung. Mit keinem Wort wird jedoch der Kostenfaktor der Fondspolice erwähnt bzw. dieser relativiert. Wenn derartige Vergleiche schon angestellt werden, wäre es doch logisch auch die Nettopolicen (Fondspolicen ohne Provisionsbelastung) heran zu ziehen. D.h. Fonds ohne Ausgabeaufschlag gegen Nettopolice. Das würde einem Vergleich „Äpfel mit Äpfel“ näher kommen. Warum auf die Möglichkeit der Nettopolice und die Bezahlung des Beraters gegen Honorar nicht eingegangen wird, kann nur vermutet werden. Ein Schelm der Böses dabei denkt. (Axel Milhard, Finanzzentrum Allgäu GmbH)
mail@finanzzentrum-allgaeu.de am 25.03.21 um 17:20Turnier mit ETF-Sparplan
AntwortenDas Turnier der Fondssparplan-Größen ist interessant - leider aber auf halbem Weg stehen geblieben. Berechnen Sie mit diesen Tools einen ETF-Sparplan, bspw. auf den MSCI World, dann fällt kein Ausgabeaufschlag an, desweiteren sind die laufenden Kosten des ETF mit 0,20 % p.a. nur ein Zehntel der Ongoing charges aktiv gemanagter Investmentfonds in den Fondspolicen von ca. 2,0 % p.a. Diesen Kostenvorteil können Sie im Tool allerdings gar nicht hinterlegen. Das ist aber auch nicht nötig. Fällt der Ausgabeaufschlag weg und Sie verzichten auf einen Fondswechsel - warum auch, der MSCI World ist eine globale gute Streuung mit ca. 1.700 Einzeltiteln, dann gibt es bereits keinen Vorteil der Fondspolice mehr bzw. er kehrt sich in einen Nachteil um. Korrigieren Sie dann noch die angenommene Vorabpauschale, denn die ist für 2021 bei -0,45 Prozent, dann ergibt sich gemeinsam mit den laufenden Kostenvorteilen ein klarer Gewinner : der ETF-Sparplan Wählen Sie ferner die Kapitalauszahlung, statt der Verrentung - denn Verrentung bedeutet für Sie, daß Sie bis zur Vollendung des 95. Lebensjahres Rentenzahlungen aus Ihrer Police erhalten müssen, damit Ihr Kapitalstock, den Sie mit 67 bereits hatten, an Sie ausgezahlt wurde. Verbunden mit den Erträgen, die zwischen dem 67. und 95. Lebensjahr ggf. noch erzielt wurden, müssen Sie bei der Verrentung also schon über 100 Jahre alt werden, damit sich das für Sie gelohnt hat. Und das bei einer statistischen Lebenserwartung für Männer von um die 80 Jahre bzw. für Frauen von um die 83 Jahren.
Honorarberatung Bodensee am 24.03.21 um 14:53AW: Turnier mit ETF-Sparplan
AntwortenHallo Honorarberater Bodensee, die meisten Fondspolicen bieten mittlerweile ebenfalls ETFs an. Von daher gibt es zumindest auf der Fondsseite keinen Kostennachteil. Bei aktiv gemanagten Fonds gibt es sogar einen Vorteil, da viele Anbieter Kickbacks als Überschuss ausschütten oder die institutionellen Anteilsklassen mit entsprechendem Kostenvorteil im Angebot haben. 2 % Fondskosten sind also eher die Ausnahme als die Regel. Bei der Verrentung der Ablaufleistung gibt es zudem den großen Vorteil, dass die Ablaufsumme nicht versteuert wird, sondern nur die Rentenleistung mit dem Ertragsanteil. Je älter der Kunde ist, desto geringer fällt somit die Besteuerung aus. Im Vergleich zu einem Entnahmeplan aus dem Depot ist die Besteuerung damit deutlich geringer. Zudem soll sich eine Rentenzahlung nicht "lohnen". Sie soll das Risiko der Langlebigkeit absichern! Keiner weiß wie er alt er wird und aktuell ist von weiter steigenden Lebenserwartungen auszugehen. Wer also einen festen regelmäßigen Liquiditätsbedarf hat und diesen noch nicht vollständig absichert, der sollte unbedingt eine Leibrente wählen! Es bringt dem Einzelnen nämlich nichts, wenn der Durchschnitt nur 80 oder 83 Jahre alt wird, man selbst aber einer der Zehntausenden über 100-jährigen ist und das Vermögen mit 85, 90 oder 95 aufgebraucht ist. Beste Grüße
hstorjohann am 24.03.21 um 18:02Turnier mit ETF-Sparplan
AntwortenDas Turnier der Fondssparplan-Größen ist interessant - leider aber auf halbem Weg stehen geblieben. Berechnen Sie mit diesen Tools einen ETF-Sparplan, bspw. auf den MSCI World, dann fällt kein Ausgabeaufschlag an, desweiteren sind die laufenden Kosten des ETF mit 0,20 % p.a. nur ein Zehntel der Ongoing charges aktiv gemanagter Investmentfonds in den Fondspolicen von ca. 2,0 % p.a. Diesen Kostenvorteil können Sie im Tool allerdings gar nicht hinterlegen. Das ist aber auch nicht nötig. Fällt der Ausgabeaufschlag weg und Sie verzichten auf einen Fondswechsel - warum auch, der MSCI World ist eine globale gute Streuung mit ca. 1.700 Einzeltiteln, dann gibt es bereits keinen Vorteil der Fondspolice mehr bzw. er kehrt sich in einen Nachteil um. Korrigieren Sie dann noch die angenommene Vorabpauschale, denn die ist für 2021 bei -0,45 Prozent, dann ergibt sich gemeinsam mit den laufenden Kostenvorteilen ein klarer Gewinner : der ETF-Sparplan Wählen Sie ferner die Kapitalauszahlung, statt der Verrentung - denn Verrentung bedeutet für Sie, daß Sie bis zur Vollendung des 95. Lebensjahres Rentenzahlungen aus Ihrer Police erhalten müssen, damit Ihr Kapitalstock, den Sie mit 67 bereits hatten, an Sie ausgezahlt wurde. Verbunden mit den Erträgen, die zwischen dem 67. und 95. Lebensjahr ggf. noch erzielt wurden, müssen Sie bei der Verrentung also schon über 100 Jahre alt werden, damit sich das für Sie gelohnt hat. Und das bei einer statistischen Lebenserwartung für Männer von um die 80 Jahre bzw. für Frauen von um die 83 Jahren.
Honorarberatung Bodensee am 24.03.21 um 14:47