Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Ex-Vermögensverwalter
Im Fall des insolventen Vermögensverwalters Alexander Seibold wird das nächste Kapitel aufgeschlagen. Nach rund zwei Jahren Vorlauf liegt dem Gericht eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II gegen Seibold vor.
Eines der aufsehenerregendsten Ermittlungsverfahren gegen einen Vermögensverwalter in den vergangenen Jahren spitzt sich zu. Die Staatsanwaltschaft München II hat gegen Alexander Seibold, den ehemaligen Inhaber des Vermögensverwalters Dr. Seibold Capital, im Zusammenhang mit finanziellen Problemen und der Insolvenz seiner Gesellschaft Anklage wegen vorsätzlichen Bankrotts erhoben. Das teilte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde FONDS professionell ONLINE gegenüber auf Anfrage mit. Die Entscheidung ist insofern bemerkenswert, da Vermögensverwalter nach Aussagen von Juristen selten bis nie Probleme mit Staatsanwälten bekommen.
Ein Gerichtsverfahren gegen Seibold wurde allerdings noch nicht eröffnet. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer habe immer noch nicht entschieden, ob sie die Anklage zulässt. Daher gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Bafin und EdW starteten Untersuchungen
Die Untersuchungen gegen Seibold, dessen Institut über eine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 Kreditwesengesetz verfügte, laufen seit Oktober 2013. Damals leitete die Finanzaufsicht Bafin das Insolvenzverfahren gegen seine Firma zwangsweise ein. Zugleich stellte sie den Entschädigungsfall für das Unternehmen fest.
Damit startete die in solchen Fällen zuständige Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) eigene Untersuchungen. Sie prüfte, ob sie Ansprüche von ehemaligen Kunden Seibolds übernehmen muss.
Auslöser für diese aufsichtsrechtlichen Ermittlungen war die Meldung eines Kunden an die Bafin. Dieser hatte den Verdacht, dass bei der Verwaltung seines Depots nicht alles rechtmäßig abgelaufen sei. Ende Sommer 2014 entschädigte die EdW sogar einen ehemaligen Mandanten Seibolds wegen "rechtswidrig angenommener und zweckwidrig verwendeter Kundengelder" mit dem Höchstsatz von 20.000 Euro.
Ermittlungsbehörden ziehen nach
Die Staatsanwaltschaft nahm im Laufe des Jahres 2014 strafrechtliche Ermittlungen wegen Konkursverschleppung auf, Details dazu wurden nicht bekanntgegeben. Die nun eingereichte Anklageschrift umfasst nach Auskunft der Behörde mehrere Punkte, wobei das Nichtanzeigen der Überschuldung und der Zahlungsunfähigkeit bei der Bafin im Vordergrund steht. Die anderen Vorwürfe beziehen sich auf den Vorwurf des "vorsätzlichen Bankrotts sowie falscher eidesstattlicher Versicherungen".
Strafrechtlich relevant seien dabei auffällige Grundstücksverkäufe und -schenkungen sowie Geldtransfers ins Ausland. Hierbei ging es wohl um Versuche, Vermögen der Insolvenzmasse zu entziehen. Außerdem soll Seibold falsche eidesstattliche Erklärungen gegenüber einem Gerichtsvollzieher abgegeben haben.
Seibolds Institut hatte spätestens ab 2013 wegen massiver Abflüsse von Kundengeldern nach enttäuschender Performance sowie Entschädigungszahlungen mit finanziellen Problemen zu kämpfen (FONDS professionell ONLINE berichtete). (jb)















