Verbraucherschützerin plädiert für Opting-Out-Regel bei der bAV
Dorothea Mohn, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), befürwortet im Interview mit dem "Handelsblatt" die diskutierte Opting-Out-Regel bei der betrieblichen Altersvorsorge. Von Garantieprodukten hält sie wenig.
Teure Vorsorgeprodukte mit Garantiekomponente sind für vorausschauende Anleger verzichtbar – es gibt einfachere und preiswertere Lösungen. Das sagt Dorothea Mohn, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), im Gespräch mit dem "Handelsblatt". Außerdem plädiert sie für einen kleinen Schubs in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): Keinen Zwang, aber ein Opt-Out-Modell.
"Verbraucher sollten so automatisch über den Arbeitgeber in einen Non-Profit-Vorsorgefonds einzahlen, sofern sie nicht widersprechen. Das könnte helfen, die Verbreitung zu erhöhen", so die Verbraucherschützerin. In der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) entworfenen Rentenreform ist eine solche Möglichkeit vorgesehen.
Indes äußert Mohn Verständnis dafür, dass viele Arbeitnehmer sich zu wenig mit dem Thema betriebliche Altersvorsorge (bAV) beschäftigen: "Der Markt hat versagt. Es ist verständlich, dass die Menschen keine Lust haben, ihr Geld in minderwertige Vorsorgeprodukte zu stecken." Es seien Verbesserungen nötig. So sollten laut Mohn die Kosten in den Produkten gesenkt werden, zudem müsse das Vorsorgegeld anders angelegt werden: "Wir müssen uns von Versicherungen in der langfristigen Anlage verabschieden und das Geld wertpapierbasiert investieren. Ohne ein gewisses Risiko kann Altersvorsorge nicht funktionieren."
Unabhängige Honorar-Beratung ist Trumpf
Grundsätzlich sollten die Deutschen sich früh mit ihrer persönlichen Altersvorsorge befassen, rät Mohn. Verbraucher sollten sich dabei unabhängig und idealerweise honorarbasiert beraten lassen und möglichst zeitig anfangen, fürs Alter zu sparen – und zwar direkt am Kapitalmarkt. "Dies aber kostengünstig, also in passiven Produkten wie börsengehandelten Indexfonds (ETFs)", erklärt Mohn.
Wichtig sei es , dauerhaft zu sparen, sich aber nicht in einen unflexiblen Vertrag schieben zu lassen – falls man doch mal ohne Verlust an Geld kommen müsse. Versicherungen als Vorsorgeform seien grundsätzlich infrage zu stellen – "allerdings, wenn bereits vorhanden, auch nicht überstürzt zu kündigen", rät Mohn. (fp)
Kommentare
bAV
AntwortenFrau Mohn sollte sich mal über die bAV - vor allem dem Unterschied zwischen Spar- und Leistungsphase - schlau machen. Hätte die Politik hier nicht so reingepfuscht und würde den Rentnern ihre Rente belassen, statt sie nachträglich und rückwirkend mit Steuern und Sozialabgaben zu plündern, würde dies eine gute Altersvorsorge ermöglichen. So aber ist nichts mehr plan- und kalkulierbar geschweige denn sicher. "Rürup_Produkte, Opting-Out_Zwang, Wohn_Riester"; womit sollen unwissende Bürger noch geschädigt werden? Vorschlag zur Kostensenkung: Wegfall der Subventionen für die VBZ und zukünftig "Konkrete Vorschläge für Verbraucher mit Haftung der VBZ", wie sie jeder Vermittler und / oder Berater tragen muss.
Spar_Schwabe am 24.05.17 um 15:27Verbraucherschützerin plädiert für Opting-out-Regel bei der bAV
AntwortenDie Opting-out-Regel für die bAV wird kommen und ist auch so im Betriebsrentenstärkungsgesetz als Abwahl-Wahlmöglichkeit für den Arbeitnehmer vorgesehen. Die Unterstützung von Dorothea Mohn, Verbraucherschützerin des Bundesverbands VZBV, geht daher in die richtige Richtung. Nicht akzeptabel ist aber die Kapitalgarantie der Arbeitgeber für die Versorgungsansprüche abzulehnen, die zumindestens für die Höhe der lfd. Rentenzahlungen vorhanden sein muss, wie dies auch der Gesamtverband der Versicheruingswirtschaft (GDV) in der noch lfd. Diskussion zur Sozialpartnerrente fordert. Ich würde empfehlen, dass sich der VZBV ebenfalls mit der Deutschlandrente bzw. dem Deutschland-Fonds auseinander setzt. Das Modell der Deutschland-Rente wurde gerade wieder aktuell in Berlin von Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) und dem Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) vorgestellt und sieht ebenfalls eine Opting-Out-Regel vor. Der Arbeitnehmer muss dann entweder in den Deutschland-Fonds über den Arbeitgeber einzahlen oder alternativ eine private Riesterrente abschließen. Der staatliche Fonds soll gemeinnützig arbeiten und keine Abschlussgebühr verlangen. Garantien soll es nicht geben. Die Deutsche Rentenversicherung hält allerdings nach Sprecherangaben das Modell nicht für tauglich, da das Modell keine Kapitalgarantie mehr vorsieht. Dies erscheine deshalb als Teil der Lebensstandardsicherung im Alter für nicht geeignet. Claus-Dieter Wiegratz Business-Analyst und Versicherungsexperte
Claus-Dieter Wiegratz am 29.04.17 um 11:16AW: Verbraucherschützerin plädiert für Opting-out-Regel bei der bAV
AntwortenWas bedeutet "Opting-out"? Lizenz zum Gelddrucken für VU´s ? oder Altersversorgung für Leute wie Erfinder von "Riester", "Rürup" "Bahr" ? Honi soit qui mal y pense.
Spar_Schwabe am 24.05.17 um 15:33@Herr Schneider: Recht haben Sie @Frau Mohn: Sie sind gerne eingeladen, mal einen Grundkurs in Altersversorgung zu machen. Ich würde Ihnen gerne den Unterschied zwischen VORsorge und Versorgung erläutern. Daran scheint es zu happern. @Berlin: Da Frau Mohn fordert, die Kosten für die Beratung zu reduzieren (käme jemals jemand auf die Idee, die Provisionen eines Autoverkäufers zu kürzen? Und der verkauft bekanntlich nur Blech, während die Verbreitung der Entgeltumwandlung im Bereich der Altersversorgung nachweislich auf das Wirken einer tausend Berater zurückgeht), beantrage ich, die Steuermittel für die "Verbraucherschutz"zentralen umgehend zu kürzen. Was sollen Bürger mit so einem unqualifizierten "Rat" ?
Damokles am 28.04.17 um 08:53Produktschelte
AntwortenDieses dumpfe einschlagen auf so ziemlich sämtliche Produkte und die unangemessene Hervorhebung von ETF als Heilsbringer ist so unqualifiziert, dass es eigentlich des Kommentars nicht wert ist. Nur werden hier mit Macht und Steuergeld alternative Fakten ohne jeden Beweis als Die Wahrheit dargeboten. Und das ist unseriös. Wer sich mit den tiefgehenden Wirkungen von ETF und ihrem Verlauf über die Zeit im Zusammenhang mit deutschen Verbrauchern mal wirklich beschäftigte, unterlässt solch unqualifizierten Auslassungen. Würde es der Gesetzgeber mit der BAV wirklich ernst meinen, brächte er die entsprechenden Gesetze auf die Höhe der Zeit - und die ist eben nicht durch das dauerhafte Verbleiben der Beschäftigten in einem Unternehmen gekennzeichnet. hschneider@findis-berlin.de
hschneiderbln am 27.04.17 um 12:55