Was Sie über den FinVermV-Entwurf wissen müssen
Viele haben fast nicht mehr daran geglaubt, nun liegt sie aber im Entwurf vor: Die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Die Kanzlei Waigel Rechtsanwälte hat die relevanten Punkte zusammengefasst.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat endlich den mit Spannung erwarteten Entwurf für die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt. Mit dieser sollen die Anforderungen an Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung (GewO) an die seit Jahresbeginn geltenden EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II angepasst werden (lesen Sie hierzu auch den Kommentar "FinVermV-Entwurf: Geteilte Welt" von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch).
Die Rechtsanwälte Christian Waigel und Sebastian Wintzer von der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte haben die wichtigsten Punkte des FinVermV-Entwurfes kommentiert. FONDS professionell ONLINE hat diese in der Bilderstrecke für Sie zusammengefasst – einfach weiterklicken!
Eine für Vermittler sehr wichtige Nachricht ist: Sie werden zumindest vorerst nicht der Finanzaufsicht Bafin unterstellt, wie es die aktuelle Regierung in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich geplant hatte. Erwähnenswert ist auch, dass die Anforderungen an die Sachkundeprüfung verschärft werden, weil Mifid II auch für die Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen höhere Qualifikationsanforderungen vorsieht.
Durchaus möglich ist auch, dass es bei dem einen oder anderen Punkt noch zu Änderungen kommen wird. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hat den entsprechenden Fachverbänden bis zum 22. November Zeit gegeben, ihre Stellungnahmen einzureichen. (jb)
Kommentare
Sehr schön, dass zumindest hier der "Provisions-Verbot-Wahnsinn" ein Ende gefunden hat
AntwortenIch bin vgV eines Haftungsdachs. BISHER dachte ich, Provisionen dürften weiter vereinnahmt werden bspw. aufgrund der riesigen (freien) Markt/Produktauswahl, meiner monatlichen ausführlichen Depotreportings (also eines entsprechend umfangreichen Services) etc. Laut neuestem Gemunkel aber könnte es hier dennoch zu einem Verbot kommen (was das für ein Irrsinn ist muss hier wohl nicht weiter kommentiert werden...ich könnte 5 Prozent jährliche Servicegebühr vereinbaren, das wäre rechtens, aber ein einmaliger Ausgabeaufschlag eines Topfonds in Höhe von 4% ist Teufelszeug und gehört verboten...?) Da ich zu denjenigen gehören, die aufgrund ihres noch geringen Depotvolumens NICHT von Servicegebühren leben können (die allerdings/zudem in Summe und im Zeitablauf deutlich höher ausfallen als ein einmaliger Ausgabeaufschlag eines über viele Jahre gehaltenen Topfonds), geschweige denn von Honoraren, bin ich heilfroh durch einen Wechsel in die "Abteilung Finanzanlagenvermittler" im Falle eines Falles einen "Fluchtweg" zu haben. Es bleibt dann aber unbegreiflich, warum ich als vgV KEINE Provisionen einnehmen dürfte, als Finanzanlagenvermittler aber schon. (Von ganz anderen Lebensbereichen ganz zu schweigen, denn so darf bspw. der Autoverkäufer mir den Wagen, bei dem er die höchste Provision erhält aufschwatzen bzw. generell selbstverständlich Provisionen einnehmen, der Finanzexperte aber nicht; die Apotheke darf mir ein teures rezeptfreies Markenprodukt verkaufen (statt der günstigeren "no-name-Variante"), etc., etc. Aber das führt hier ja auch zu weit. Wie auch immer - als vgV arbeite ich bereits nach den hier nun auch in der FinVermV geregelten Prinzipien und somit wäre es INHALTLICH keine Umstellung. SCHÖN, dass hier die Vernunft gesiegt hat, noch schöner wäre es gewesen, wenn die Vernunft auch mit Blick auf vgV´s gegriffen hätte oder künftig noch greift. Übrigens: Als ich noch die Möglichkeit hatte, die Mandanten zwischen Provision ODER Honorar ODER Servicegebühr wählen zu lassen (inzwischen stehen nur noch Provisionen oder Servicegebühren zur Wahl), hat sich nach neutraler Erläuterung der Vor- und Nachteile nicht EIN Mandant für Servicegebühren oder Honorare entschieden... Wenn ich es mir Stand heute schon leisten könnte, würde ich ausschließlich Servicegebühren vereinnahmen. Denn damit würde ich auf Dauer ERHEBLICH mehr verdienen als aktuell. DIESEN Aspekt habe ich jedoch bisher nicht im Geringsten beleuchtet gesehen in der Debatte, es schein politisch einfach opportuner, gegen das "Teufelszeug Provisionen" zu agieren. Also einmal mehr: schön, dass es HIER nicht so ist! Last but not least existiert -teilweise- immer noch der Glaube, Honorarberatung sei besser als andere Varianten. Doch was nützt mir eine Honorarberatung, wenn ich schlechte Empfehlungen bekomme, der Honorarberater grenzwertig ausgebildet ist etc.??? Eine bestimmte Bank hat dies eindrucksvoll gezeigt - mit massenhaft Investments bspw. in Anleihen von Pleiteunternehmen...
schutzwürdig am 09.11.18 um 12:47