Das Bundeswirtschaftsministerium hat endlich den mit Spannung erwarteten Entwurf für die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgelegt. Mit dieser sollen die Anforderungen an Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34f oder 34h Gewerbeordnung (GewO) an die seit Jahresbeginn geltenden EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II angepasst werden (lesen Sie hierzu auch den Kommentar "FinVermV-Entwurf: Geteilte Welt" von FONDS professionell-Chefredakteur Bernd Mikosch).


Die Rechtsanwälte Christian Waigel und Sebastian Wintzer von der Kanzlei Waigel Rechtsanwälte haben die wichtigsten Punkte des FinVermV-Entwurfes kommentiert. FONDS professionell ONLINE hat diese in der Bilderstrecke für Sie zusammengefasst – einfach weiterklicken!


Eine für Vermittler sehr wichtige Nachricht ist: Sie werden zumindest vorerst nicht der Finanzaufsicht Bafin unterstellt, wie es die aktuelle Regierung in Berlin in ihrem Koalitionsvertrag eigentlich geplant hatte. Erwähnenswert ist auch, dass die Anforderungen an die Sachkundeprüfung verschärft werden, weil Mifid II auch für die Mitarbeiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen höhere Qualifikationsanforderungen vorsieht.

Durchaus möglich ist auch, dass es bei dem einen oder anderen Punkt noch zu Änderungen kommen wird. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hat den entsprechenden Fachverbänden bis zum 22. November Zeit gegeben, ihre Stellungnahmen einzureichen. (jb)