Offenlegungsverordnung: Sind Sie startklar?
Seit 10. März müssen Finanzberater auf ihrer Internetseite unter anderem darüber informieren, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlageberatung einbeziehen – so sieht es die EU-Verordnung "über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" vor. Haben Sie respektive Ihr Unternehmen das Regelwerk schon umgesetzt?
Ja! Die Informationen sind auf unserer Website zu finden.

Meine Firma arbeitet noch an den letzten Details.

Keine Ahnung, ob meine Chefs sich darum schon gekümmert haben...

Mein Betrieb beschäftigt weniger als drei Mitarbeiter und ist daher von der Verordnung ausgenommen.

Als Finanzanlagenvermittler (34f GewO) bin ich nicht direkt betroffen und verzichte daher auf eine Umsetzung.
