Die Bafin hat am 12. September gegenüber der FIL Fondsbank (FFB) angeordnet, "die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation nach Paragraf 25a Absatz 2 Satz 2 Kreditwesengesetz (KWG) sicherzustellen". Das teilte die Bundesanstalt am Freitag (9.12.) mit. Der Bescheid sei bestandskräftig.

Grund für die Maßnahme sei ein Verstoß gegen die Anforderungen an eine "ordnungsgemäße Geschäftsorganisation" im Sinne des Paragrafen 25a Absatz 1 KWG. "Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation (…) in den geprüften Bereichen nicht gegeben war", heißt es in der Mitteilung. Der besagte Paragraf zielt vor allem auf das Risikomanagement der überwachten Finanzinstitute ab.

"Besondere organisatorische Pflichten"
"Die Deutsche Bundesbank hat im Auftrag der Bafin eine anlassunabhängige Sonderprüfung zum Thema Risikomanagement bei der FFB durchgeführt", erläutert eine Fidelity-Deutschland-Sprecherin auf Anfrage von FONDS professionell ONLINE. "In diesem Zusammenhang hat die Bafin uns aufgefordert, die besonderen organisatorischen Pflichten und Bestimmungen für Risikoträger anzupassen und einzuhalten."

Das Anliegen der Bundesanstalt, das Risikomanagement in der Finanzbranche zu stärken und die Prozesse zu optimieren, "teilen wir und unterstützen dies aktiv", so die Sprecherin. "Entsprechende Maßnahmen wurden von der FFB bereits initiiert."

Härtere Gangart der Bafin
Die Fidelity-Tochtergesellschaft ist nicht die erste Fondsplattform, die sich mit einer öffentlich bekanntgegebenen Bafin-Maßnahme auseinandersetzen muss: Im April war bekannt geworden, dass die Behörde gegenüber der Fondsdepot Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet hatte. Interventionen dieser Art hatte es auch früher schon gegeben, allerdings nannte die Bafin in aller Regel nicht die Namen der betroffenen Finanzinstitute. Das hat sich mit der Reform der Finanzaufsicht und unter dem neuen Chef Mark Branson geändert. (bm)