Die Finanzaufsicht Bafin hat angeordnet, dass die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) "angemessene und geeignete Maßnahmen" ergreifen muss, um erneut Mängel bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beseitigen. Vor allem muss das in Frankfurt am Main ansässige Institut die Daten von Kunden überprüfen und aktualisieren. Zudem gibt es Probleme mit der Risikoanalyse und der Überwachung von Transaktionen, die sie abstellen muss. Das teilt die Behörde mit.

Der Bafin zufolge muss eine Bank nach dem Geldwäschegesetz (GwG) etwa die Identität ihrer Kunden prüfen und die Kundendaten regelmäßig aktualisieren. Nach dem Kreditwesengesetz (KWG) sind Banken nämlich verpflichtet, ihre Geschäftsbeziehungen und Transaktionen laufend zu überwachen. Kreditinstitute sollen so verhindern, dass sie dazu missbraucht werden, Gewinne aus Straftaten in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen. Gegen diese Vorgaben des Geldwäschegesetzes und des Kreditwesengesetzes verstieß die Helaba aber – also griff die Aufsicht auf Grundlage von Paragraf 51 Absatz 2 Satz 1 GwG und Paragraf 44 Absatz 1 KWG ein. (jb)